Chiemsee/Fraueninsel – Wie die anderen Gemeinden rund um die Chiemsee befasst sich auch der Gemeinderat auf der Fraueninsel mit der Einführung des sogenannten „Bauturbos“, der künftig gewisse Bauvorhaben erleichtern soll. Jüngst nahmen die Gemeinderäte der Gemeinde Chiemsee auch an einer Informationsveranstaltung teil, in denen ihnen seitens der Gemeinschaftsverwaltung der Rat gegeben wurde, im Vorfeld spezifische Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Es sei notwendig, im Rahmen von Grundsatzbeschlüssen ein gemeindeweites Konzept zu entwickeln, wie im Bereich von Paragraf 34 BauGB (Innenbereich) und Paragraf 35 BauGB (Außenbereich) mit künftigen Bauanträgen umgegangen werde.
Die Gemeinderatsmitglieder diskutierten vor der Beschlussfassung und kamen dann zu einer Einigung. Als erstes fassten sie den Grundsatzbeschluss, dass der Antragsteller noch vor der Einreichung der Planungsunterlagen das Gespräch mit der Gemeinde suchen muss. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um einen Fall handelt, bei dem nach Paragraf 36a BauGB eine Zustimmung der Gemeinde erforderlich ist. Wie schon Breitbrunn und die Gemeinde Gstadt stimmten auch die Räte auf der Insel dafür, dass bei Anwendungsfällen des „Bauturbos“ die Zustimmungen der Gemeinde an die Bedingung eines abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags geknüpft. Über die vertraglichen Auflagen werde jeweils angemessen von Fall zu Fall entschieden und als Beispiele wurden etwa Hauptwohnsitz-Bindung für eine Dauer von 20 Jahren, die Regelung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen beziehungsweise Zweitwohnungen oder die Schaffung von gefördertem Wohnraum genannt. daa