Gezielte Desinformation eines Flüchtigen

von Redaktion

Wie ein Häftling aus der JVA Bernau Polizei und Hinweisgeber an der Nase herumführt

Bernau/Prien/Altötting – In der Redaktion der Chiemgau-Zeitung klingelt das Telefon. Am Apparat ist Gunter E.. Er ist laut eigener Aussage studierter Agraringenieur und saß wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe selbst einmal in einer bayerischen Zelle. Er erzählt eine Geschichte, die auf den ersten Blick nach einem handfesten Justizskandal klingt. Seine Version: Ein Häftling ist aus der JVA Bernau getürmt und will sich ins Ausland absetzen. Er habe E. kontaktiert, per Telefon und Whatsapp, seinen Standort mitgeteilt – und gefragt, ob er eine Nacht bei ihm unterkommen könnte. Sein vermeintliches Ziel: Freunde und Familie in Bulgarien.

Hinweisgeber greift
zum Telefon

Doch E. ist die Sache nicht geheuer: Er fragt nach – zuerst direkt an der Pforte der JVA. „Mir kam das sofort komisch vor, deshalb habe ich angerufen. Ich hatte im Kopf, dass er noch eine Reststrafe abzusitzen hatte, das hat er mir auch erzählt, als wir zusammen gesessen haben. Dort (vonseiten der JVA Bernau, Anm. d. Red.) hat man mir nur gesagt: ‚Ja, wir wüssten auch gerne, wo er ist‘“, so E. im Gespräch mit der Redaktion.

Der Hinweisgeber greift weiter zum Telefon – angefangen bei der Polizeiinspektion in Prien, dem Polizeipräsidium in Rosenheim, der Kriminalpolizei bis hin zum Landeskriminalamt: Gunter E. serviert der Polizei den Flüchtigen sprichwörtlich auf dem Silbertablett. Gibt die Handynummer weiter, liefert Details zu seinem Aufenthaltsort – doch die Beamten stellen auf Durchzug. „Keine Fahndung, kein Zugriff, null Interesse“, wie er am Telefon schildert.

Gewichtig klingt dieser Vorwurf allemal. Doch wer beginnt, die reinen Fakten dieses Falls zu betrachten, merkt schnell: Die Realität ist kein gradliniger Krimi. Sie ist ein taktisches Katz-und-Maus-Spiel, bei dem ein flüchtiger Einbrecher die Ermittler und Medien ganz gezielt mit Nebelkerzen bewarf – und der vermeintliche Whistleblower unfreiwillig zum Handlanger wurde.

Der Startschuss für das Verwirrspiel fällt an einem Montag Anfang März. Oliver L., 55 Jahre alt, österreichischer Staatsbürger. Er sitzt in Bernau ein, weil er Wohnungen leer geräumt hat. Etwa eineinviertel Jahre hat er noch auf der Uhr. Er gilt als unauffällig, arbeitet in der anstaltseigenen Landwirtschaft im offenen Vollzug. Das bayerische Justizsystem glaubt an Resozialisierung: Oliver L. bekommt einen unbewachten Sonderausgang. Er muss zur Bank.

Damit der Behördengang klappt, stattet die JVA ihn offiziell aus. Eine Sprecherin des Bayerischen Justizministeriums, Dr. Carmen Remke, legt die Karten auf den Tisch: „Dem Gefangenen wurde für einen Banktermin sein österreichischer Personalausweis überlassen. Außerdem wurden ihm Bargeld für den öffentlichen Nahverkehr und sein Handy für eine Kontaktaufnahme in Notfällen überlassen.“ Ein enormer Vertrauensvorschuss – und ein fataler Irrtum. Ausbruch? Fehlanzeige. Das Ministerium korrigiert nüchtern: „Bei dem Fall liegen kein Ausbruch und keine Entweichung, sondern ein Lockerungsmissbrauch vor.“ Der Mann spaziert einfach mit amtlichem Segen in die Freiheit und kehrt nur nicht zurück.

Kurz nach Oliver L.‘s Verschwinden glüht bei Gunter E. das Handy. Sein ehemaliger Zellengenosse ist dran. Er sucht einen Schlafplatz. E. ist perplex. „Bist du schon draußen?“, fragt er ungläubig. Die lapidare Antwort des Flüchtigen: „Na klar, ich bin auf dem Weg zu meiner Mutter.“ Angeblich soll die Flucht über das Grenzgebiet Altötting und Braunau am Inn bis nach Bulgarien führen. E. wittert seine Bürgerpflicht.

Kommissariat 6
übernimmt

Der Informant wählt die Nummern der Polizei in Prien und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim. Er gibt die Handynummer durch, nennt den Aufenthaltsort der Familie. Doch die erhoffte Kavallerie rückt anscheinend nicht aus. Schlimmer noch: Bei späteren Anrufen im Laufe der Woche wisse der Kriminaldauerdienst nicht einmal, dass ein Häftling fehlt. Abgeblockt fühlt sich E. von den Beamten: „Man sagte mir, ich solle mich zurückhalten und die Polizei ihre Arbeit machen lassen. (…) Grenzübergreifende Maßnahmen auf österreichischem Boden seien zudem immer problematisch.“ Für den Informanten ist die Sache klar: Die Polizei verschläft den Fall. Seine bittere Bilanz am Telefon mit der Chiemgau-Redaktion: „Ich weiß ja, wo er ist – und es interessiert keinen.“

Was Gunter E. zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: Während er sich am Telefon abgewimmelt fühlt, rotiert hinter den verschlossenen Türen der Ermittler längst eine massive Maschinerie. Die Polizei ignoriert den Fall nicht im Geringsten. Die Tonalität ändert sich drastisch, als bekannt wird, dass Oliver L. auf seiner Flucht offenbar seine Lebensgefährtin bedroht hat: Das ist kein einfacher „Nichtrückkehrer“ mehr. Michael Spessa, Pressesprecher beim Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, macht die Dimension klar: „Bereits am 10. März wurde ein EU-Haftbefehl samt internationalem Haftbefehl auf den Namen des Flüchtigen ausgestellt.“

Die Zielfahnder des Kommissariats 6 (K6) übernehmen den Fall Oliver L., unterstützt vom LKA und BKA. Warum es keine öffentliche Fahndung mit Foto gab? Spessa sagt: „Eine Öffentlichkeitsfahndung ist rechtlich sehr hoch aufgehängt. Vorher müssen zunächst alle anderen Mittel der Polizei voll ausgeschöpft werden. (…) Es handelte sich zudem um keine Gefahr für die Allgemeinheit.“ Die Jagd läuft geräuschlos, aber mit voller Härte.

Trotz rechtlicher Hürden gute Zusammenarbeit

Am Donnerstag, 12. März, meldet sich Gunter E. erneut in der Redaktion. Er hat den ultimativen Knüller: Oliver L. sei am Flughafen in Zürich verhaftet worden. Der Informant fühlt sich bestätigt: Der Mann konnte dank der bayerischen Schlafmützigkeit unbehelligt bis in die Schweiz reisen. Einziger Haken: Die Geschichte ist frei erfunden.

Eine Nachfrage bei der Kantonspolizei Zürich reißt die vermeintliche Enthüllung in Stücke. Die knappe, schweizerische Antwort: „Diese Festnahme können wir nicht bestätigen.“ Kurz darauf liefert Polizeisprecher Spessa die echten Fakten zum Zugriff: „Der Mann konnte am 15. März im österreichischen Grenzgebiet lokalisiert und verhaftet werden.“ Spessa lobt ausdrücklich das K6 und die österreichischen Kollegen, die trotz rechtlicher Hürden – kein „Nach-Eilen“ über die Grenze für bayerische Polizisten – exzellent zusammengearbeitet hätten.

Keine Schweiz. Kein Flughafen. Und erst drei Tage später als von Ewald behauptet. Wie kommen solche massiven Diskrepanzen zustande? Die Antwort der Ermittler offenbart das ganze Ausmaß der Manipulation. Gunter E.‘s Tipps wurden nicht ignoriert – sie wurden hinter den Kulissen von der Polizei penibel gesammelt und geprüft. Das Ergebnis laut Spessa: „Die Hinweise wurden protokolliert und allesamt falsifiziert.“ Das Kalkül: Die Polizei geht derzeit davon aus, dass Oliver L. seinen ehemaligen Zellengenossen bewusst instrumentalisiert haben könnte. Er fütterte ihn mit falschen Standorten und absurden Fluchtplänen, vermeintlich im Wissen, dass E. prompt die Polizei anrufen würde. Das Ziel war klar: Die Zielfahnder mit Fehlinformationen überfluten und in die falsche Richtung lenken. Auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd heißt es, dass aktuell noch in alle Richtungen weiter ermittelt werde.

Der Fall Oliver L. ist damit kein Beleg für polizeiliches Versagen. Im Gegenteil: Die Zielfahnder haben den Flüchtigen trotz Desinformation und ohne öffentliche Panikmache aufgespürt. Das System der stillen Fahndung hat funktioniert.

Kritisierte
Gefahrenprognose

Kritisch bleibt jedoch der Blick auf den Ursprung: Die Gefahrenprognose der Justizvollzugsanstalt wirft einige Fragen auf. Ein Häftling, der offenbar das Potenzial hat, auf der Flucht seine Lebensgefährtin zu bedrohen, bekommt von der Anstalt Ausweis, Bargeld und Smartphone in die Hand gedrückt – unbewacht, für einen einfachen Banktermin.

Möglicherweise wurde hier hinter Gefängnismauern dem Häftling zu viel Vertrauen verschenkt. Die Zeche für diese offensichtliche Fehleinschätzung zahlt am Ende der Steuerzahler: Eine behörden- und grenzübergreifende Jagd auf einen „Nichtrückkehrer“ gibt es schließlich nicht zum Nulltarif.

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