Räte haben Sorgen vor zu teurem Wohnraum

von Redaktion

Großes Bauprojekt in Reit im Winkl nach Unentschieden im Gremium gescheitert

Reit im Winkl – Mit einem Antrag der „Immobilien Freistaat Bayern“ auf Vorbescheid hinsichtlich des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern auf einem Grundstück an der Dorfstraße befasste sich der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung. Auf dem betreffenden Grundstück befinden sich derzeit die beiden ehemaligen Polizeigebäude. Die Polizeistation Reit im Winkl ist seit September 2022 geschlossen.

Ein diesbezüglicher Antrag war bereits im Januar behandelt und abgelehnt worden. Der Grund für die damalige Ablehnung war, dass pro Anwesen bis zu acht Wohneinheiten geplant waren, was den Festsetzungen der für dieses Gebiet geltenden Fremdenverkehrssatzung widerspricht, wonach lediglich drei Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig sind.

In dem jetzt vorliegenden Antrag lautete die Frage, ob drei Wohneinheiten je Gebäude genehmigungsfähig sind. Die Frage könne grundsätzlich positiv beurteilt werden, unterrichtete Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Nun sollten bei gleicher Geschossfläche von 498 Quadratmetern statt acht nurmehr drei Wohneinheiten realisiert werden. Das entspreche einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von circa 166 Quadratmetern.

Die Gemeinde Reit im Winkl habe aber die Erfahrung gemacht, dass Wohnungen in der beantragten Größenordnung zu teuer für „normale“ einheimische Familien würden. Darum stehe zu befürchten, dass dies nicht dem politischen Wunsch nach erschwinglichen Wohnungen entspräche. Aus ortsplanerischer Sicht sei daher zu überlegen, ob das Grundstück überplant werden solle.

Er habe deshalb vor kurzer Zeit mit der „Immobilien Freistaat Bayern“ als Grundstücksbesitzer gesprochen und einen gemeinsamen Entwicklungsweg vorgeschlagen. Dieser solle in nächster Zeit verfolgt werden. Aufgrund der Lage im Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung sei im Übrigen die Nutzung der Wohnungen lediglich im Erstwohnsitz zulässig.

Die Abstimmung des Gemeinderats Reit im Winkl über den Antrag auf Vorbescheid ergab ein Ergebnis von sieben zu sieben Stimmen, womit dieser bei vorliegender Stimmengleichheit abgelehnt wurde. sh

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