Reit im Winkl diskutiert große Projekte

von Redaktion

Zwei neue Funkmasten und ein umstrittener Neubau im Außenbereich sind Themen im Rat

Reit im Winkl – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurden mehrere Bauangelegenheiten behandelt. Dabei ging es unter anderem um den geplanten Abriss eines Gebäudes am Seerosenweg und einen Ersatzbau, zwei Anträge auf Errichtung von Mobilfunkmasten sowie einen Antrag für das kommunale Förderprogramm.

Diskussionen um
Ersatzbau am Seerosenweg

Ein Bauantrag betraf die Errichtung eines Wohngebäudes mit Hanggarage am Seerosenweg. Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen und durch einen Ersatzbau ersetzt werden. Die geplante Wohnfläche von 276 Quadratmetern stellt eine Mehrung von 59,5 Prozent gegenüber dem jetzigen Bestand von 173 Quadratmetern dar.

Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erklärte, das Grundstück befinde sich im Außenbereich. Gemäß Baugesetzbuch sei dort die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes zulässig. Laut Kommentar bedeute Gleichartigkeit des Gebäudes, dass es im Bauvolumen dem zu ersetzenden Gebäude gleichartig sei. Im vorliegenden Fall wirke der sichtbare, nicht im Hang gelegene Teil des Gebäudes jedoch nicht übertrieben größer als der Bestand. Lisa Ruh sprach sich gegen den Bauantrag aus und begründete dies mit einer überdimensionalen Mehrung des Bauvolumens. Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag bei vier Gegenstimmen von Ruh, Roland Klein, Georg Speicher und Georg Weber (alle Freie Wähler) das gemeindliche Einvernehmen. Dieses wurde auch für Abweichungen von der Baugestaltungssatzung hinsichtlich rechteckiger Baukörper und symmetrischem Satteldach erteilt.

Die „ATC Germany Holdings“ plant die Errichtung eines Funkmastes in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40 Metern auf einem Grundstück im südwestlichen Bereich des Ederbühels in Richtung Talgartner Wald. Dieser Mast soll dem Betrieb von Sprach- und Datendiensten (Mobilfunk) dienen. Bürgermeister Matthias Schlechter erläuterte, dass viele Gespräche mit dem Anlagenbauer den am besten tragbaren Kompromiss zwischen funktechnischer Standorteignung und maximalem Abrücken von geschlossener Bebauung ergeben hätten. Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag bei einer Gegenstimme von Gerhard Grünbacher (Freie Wähler) das gemeindliche Einvernehmen.

Ein weiterer Bauantrag der „Deutsche Funkturm“ betraf den Neubau eines Schleuderbetonmastes mit einer Höhe von 40 Metern auf der Winklmoosalm. Bürgermeister Schlechter sagte, dass es wegen der Mobilfunkversorgung in Winklmoos seit Jahren Gespräche gebe, die mit dem Ergebnis des vorliegenden Standorts aus Sicht der Verwaltung eine für alle Seiten verträgliche Lösung zwischen Mobilfunkversorgung sowie Landschafts- und Ortsbild ergeben hätten.

Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass der Mast in einem zurückhaltenden Grünton gestrichen wird.

Des Weiteren wurde ein Antrag im Rahmen des kommunalen Förderprogramms und die dazu notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung für ein Anwesen am Rathausplatz behandelt, in dem sich das „Kaufhaus Schmiedhainzer“ befindet. Der Eigentümer hatte einen Antrag zur Förderung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortskernsanierung gestellt.

Geplant sind der Austausch aller Fensterelemente im Erdgeschoss, die Installation einer Up/Down-Fassadenbeleuchtung, die Erneuerung der Markise und der Ersatz des derzeit mit Nagelfluh verkleideten Sockelbereichs durch eine Perimeterdämmung. Das Spielgerät sowie der Kaugummiautomat werden dauerhaft entfernt, während Geld- und Zigarettenautomaten weiterhin bestehen bleiben.

Neue Markise
und neue Fenster

Bürgermeister Matthias Schlechter gab bekannt, dass sich anhand der Angebote ein voraussichtlich zuwendungsfähiger Betrag von 58.658 Euro ergebe. Von den zuwendungsfähigen Kosten würden 30 Prozent, maximal 10.000 Euro, gefördert. Entsprechende Haushaltsmittel seien im Haushalt 2026 einzuplanen.

Der Gemeinderat begrüßte einstimmig die Aufwertung der Fassadengestaltung im Sanierungsgebiet und erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung. Die Förderung der Maßnahme wurde antragsgemäß bewilligt.

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