Chiemsee – Eigentlich sind Baupläne dazu da, um Vorhaben zu visualisieren und damit sich Bauherren und Genehmigungsbehörden ein konkretes Bild machen können. Manchmal stiften sie aber auch mehr Verwirrung. „Man kann gar nicht glauben, dass so ein Plan von einer Architektin abgegeben wurde“, wunderte sich Helmut Niederschweiberer in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Chiemsee.
Da sich auch alle anderen Gemeinderatsmitglieder wunderten, wurde der Antrag auf Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses zurückgestellt.
Ein Bauwerber möchte ein bestehendes Mehrfamilienhaus auf der Fraueninsel im Innenbereich umbauen. Bürgermeister Armin Krämmer erinnerte daran, dass dieses Haus „früher mal zwei Wohneinheiten hatte“. Das Grundstück liegt im baurechtlichen Innenbereich nach Paragraf 34 BauGB. Die gesamte Fraueninsel liegt im Landschaftsschutzgebiet und gilt als denkmalschutzrechtliches Ensemble.
Der Antragsteller habe Ende 2013 einen Plan eingereicht und wollte damals das Wohnhaus in fünf Wohneinheiten aufteilen, zudem einen Geräteschuppen anbauen und das Dach mit einer Dämmung ertüchtigen. Das Landratsamt erteilte 2014 eine Genehmigung für den Bau eines Schuppens und für die Dachdämmung. Im selben Jahr wurde auch der Antrag für die übrigen Vorhaben zurückgezogen.
Krämmer erläuterte, dass jetzt der Wunsch nach einer Aufteilung in zwei Wohneinheiten und sechs Gästezimmer vorliege. „Wollen wir so eine Entwicklung auf der Fraueninsel“, fragte Schwester Elisabeth skeptisch. Mit Verweis darauf, dass „da ja schon gebaut wird“ und einer Reihe von Fotos, die dies dokumentierten, erklärte Helmut Niederschweiberer, dass man den Antrag zurückstellen sollte.
Nach den Zweifeln von Niederschweiberer fragte sich auch Michael Lanzinger, ob „dieser Plan überhaupt stimmt“. Den Gemeinderäten war es nicht möglich, anhand der durchgestrichenen, gestrichelten und wieder eingefügten Linien zu erkennen, was im Grund das ursprüngliche Gebäude und seine Innenaufteilung war und was neu geplant ist. „Wir brauchen einen Bestandsplan“, forderte auch Georg Klampfleuthner. „Da gehört auch eine Legende dazu“, unterstrich Lanzinger. Nach eingehender Beratung stellte der Rat den Antrag zurück. Der Bauwerber ist aufgefordert, Ansichten und Pläne mit Legenden vorzulegen, ebenso soll daraus ersichtlich sein, was bereits genehmigt ist und was jetzt als Änderung beantragt wird. daa