Siegsdorf – „Was ist mit den Gutscheinen, die noch nicht eingelöst wurden?“ Diese Frage einer Userin auf Facebook steht stellvertretend für die Verunsicherung vieler ehemaliger Gäste des Papillon in Siegsdorf. Seit der plötzlichen Schließung häufen sich die besorgten Kommentare in den sozialen Netzwerken. Viele Kunden, die teils erst kurz vor dem Aus Gutscheine als Geschenk erworben haben, befürchten nun, auf ihrem Geld sitzen zu bleiben. „Ich habe letzte Woche erst einen Gutschein gekauft und wollte diesen morgen zum Geburtstag verschenken“, heißt es etwa in einem weiteren Kommentar.
Konzept misslungen
oder Pacht zu hoch?
Das Aus für das Bistro kam vollkommen überraschend. Pächterin Andrea Fenninger begründete den Schritt gegenüber den OVB-Heimatzeitungen mit den hohen Pacht- und Betriebskosten, die trotz steigender Auslastung nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien. Seitens des Eigentümers, dem Hofbräuhaus Traunstein, hieß es hingegen, das Konzept sei letztlich nicht wie erhofft aufgegangen. Während die Eigentümer bereits nach einem Nachfolger suchen, um das Gebäude wieder mit Leben zu füllen, steht für die bisherige Pächterin jetzt die juristische Abwicklung im Vordergrund.
Gegenüber den OVB-Heimatzeitungen hat Andrea Fenninger nun Stellung bezogen. Sie stellt klar, dass sie eine Lösung für die Gutscheininhaber anstrebt und die Beträge zurückzahlen möchte. Allerdings sei dies im Moment aufgrund der laufenden Betriebsabwicklung formal bisher nicht möglich. „Ich muss dafür erst die juristische Abwicklung abwarten“, erklärt Fenninger. Sie betont, dass sie ihr Bestes versuche, um eine faire Regelung zu finden. Aktuell sei sie jedoch dazu verpflichtet, das geordnete Verfahren einzuhalten, bevor Gelder fließen können.
Auch in einem aktuellen Facebook-Post wandte sich die Pächterin direkt an ihre Gäste. Sie bedankt sich darin für den Zuspruch, räumt aber auch ein, dass die Schließung für viele Kunden Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Neben abgesagten Reservierungen für Feiern und Hochzeiten stehen dabei vor allem die Gutscheine im Fokus.
Laut Fenninger wirft die Situation auch für sie selbst noch viele Fragen auf. Da die Abwicklung derzeit rechtlich begleitet wird, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierteren Auskünfte geben. Sie verspricht jedoch: „Bei allen offenen Anliegen – insbesondere den Gutscheinen – melde ich mich direkt und persönlich bei euch.“
Doch wie stellt sich die Situation rein rechtlich dar? Grundsätzlich bleibt ein Gutschein eine Forderung gegenüber dem Vertragspartner – also der Betreibergesellschaft des Papillon. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht prinzipiell auch dann, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann.
Für betroffene Kunden
gibt es zwei Szenarien
Sollte es in Zukunft einen neuen Pächter für das Gebäude geben, bedeutet das nicht automatisch, dass dieser die alten Gutscheine anerkennen muss. Experten der Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass eine neue Gesellschaft rechtlich nicht für die Verbindlichkeiten des Vorgängers haftet, sofern dies nicht ausdrücklich im Übernahmevertrag vereinbart wurde.
Im Falle einer Insolvenz: Sollte die Betreibergesellschaft Insolvenz anmelden müssen, werden Gutscheininhaber zu Gläubigern. Forderungen müssten dann zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Bisher gibt es für ein solches Verfahren beim Papillon jedoch noch keine offizielle Bestätigung. Ohne Insolvenz: Besteht die Gesellschaft ohne Insolvenzverfahren weiter, bleibt sie zur Erstattung verpflichtet. Experten raten in solchen Fällen dazu, die Forderung schriftlich geltend zu machen und eine Frist zur Rückzahlung zu setzen.
Empfehlung:
Belege aufbewahren
Da Andrea Fenninger angekündigt hat, persönlich auf die Kunden zuzukommen, empfiehlt es sich für Gutscheininhaber, ihre Belege zunächst sicher aufzubewahren und die weitere Entwicklung der rechtlichen Abwicklung abzuwarten.
Die kommenden Wochen werden zeigen, in welcher Form die Erstattungen erfolgen können. Einige Kunden zeigen auf Facebook auch Verständnis für die schwierige Situation: „Liebe Andrea, das Wichtigste ist, dass du die Ruhe und deine Gesundheit in dieser Situation behältst, auch wenn es nicht so einfach ist.“