46-Jährige belästigt Frau und attackiert Polizisten in Traunstein

von Redaktion

Verhandlung am Traunsteiner Amtsgericht – Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt

Traunstein – „Sie haben die Traunsteiner Polizei ordentlich beschäftigt und dort sicher einen gewissen Bekanntheitsgrad“, bemerkte Richter Markus Kring während der Verhandlung vor dem Amtsgericht am Dienstag (31. März). Alleine im September 2025 sorgte die 46-Jährige aus der Traunsteiner Umgebung dafür, dass die Polizei viermal ausrücken musste – und viermal eskalierte die Situation. Die Nacht auf 6. September 2025 in einem Lokal am Traunsteiner Bahnhofplatz: „Zuerst ist sie einfach zu mir hergekommen und hat gesagt ‚Du fickst gut‘. Ich hab‘ mir nichts dabei gedacht“, sagte eine 20-Jährige vor Gericht. Doch dann sei sie wieder gekommen und habe ihr an die Brust gegriffen, wenige Minuten später noch einmal dasselbe. Das Personal warf die Angeklagte hinaus, doch kurz danach wurde schon die Polizei alarmiert: Eine Frau würde vor dem Lokal randalieren, schreien, schimpfen und spucken. Wieder war es die 46-Jährige. „Sie war mir schon bekannt. Wegen ihr gab es schon ein paar Einsätze“, so einer der Polizisten mit Blick auf die Bürgergeldempfängerin. An den erteilten Platzverweis hielt sie sich nicht, dafür setzte es Beleidigungen gegen die Beamten: „Arschlöcher“, „fickt doch miteinander“. Auch als eine zusätzliche Streife eintraf, sperrte sich die Angeklagte immer wieder, wehrte sich gegen die Handschellen – und beleidigte eine weitere Polizistin: „Tu mal ein Ei legen, Du dummes Huhn.“

Nur vier Tage später der nächste Einsatz vor einem anderen Lokal am Traunsteiner Bahnhof: Weil sie dort bereits Hausverbot hatte, wurde spätnachts wieder die Polizei gerufen. „Dort konnte die Angeschuldigte, einige Meter entfernt, sitzend an einem Fahrradständer angetroffen werden. Mit einer fast leeren Flasche Wodka zwischen ihren Beinen“, so die Staatsanwaltschaft. Wieder wurden die Polizisten angeschrien, ein Platzverweis blieb wirkungslos, Beleidigungen, Widerstand, ein versuchter Tritt gegen eine Polizistin – und auch auf der Wache der Traunsteiner Polizei sollte es so weitergehen.

Der nächste Vorfall ereignete sich dann am 15. September 2025 vor einem Supermarkt nördlich des Traunsteiner Bahnhofs. Ein Mann rief die Polizei, weil die Angeklagte laut herumschrie und Passanten beleidigte. „Als wir gekommen sind, hat sie immer wieder ihren Rucksack ausgeleert, in dem lauter Bierdosen waren“, berichtete ein Polizist vor Gericht. Er bekam von der 46-Jährigen schließlich auch einen Schlag auf den Bauch, sie versuchte, zuzutreten.

Auf der Wache wollte sie dann Polizistinnen beißen und anspucken. Eine Stunde nach dem Einsatz am Supermarkt wurden bei der Angeklagten etwa 2,2 Promille Alkohol im Blut gemessen. Am 17. September 2025 ging es für die Beamten mit zwei Streifen dann wieder an den Bahnhof: „Gegen 23.23 Uhr wurde vor einem Lokal eine randalierende, weibliche Person gemeldet.“ Schreiend, in einem Bushäuschen, fand man die Angeklagte schließlich. Ein Platzverweis blieb wieder ohne Wirkung. „Zur Eigensicherung“ nahm eine Polizistin der Frau dann ihre Zwei-Liter-Flasche Wein weg, dann setzte es wieder Beleidigungen und mit viel Mühe konnte die Frau in ein Einsatzfahrzeug gehievt werden. Zweieinhalb Stunden später wurde ihr im Krankenhaus Blut abgenommen: Da waren es immer noch rund 2,2 Promille. Sie könne sich zwar fast nicht mehr erinnern, will die Vorwürfe aber auch nicht abstreiten, meinte ihr Verteidiger Michael Vogel im Prozess. „Es könnte schon gut sein“, meinte sie selbst. Oft saß die Frau während der Verhandlung staunend auf der Anklagebank, als die Polizisten erzählten, was sie alles angestellt haben soll. Die 46-Jährige ist Alkoholikerin, nahm früher harte Drogen und hätte im vergangenen September „so eine Phase“ gehabt. In den letzten Monaten sei aber nichts mehr passiert, versicherten die Beamten: „Nur manchmal ruft sie bei uns in der Dienststelle an, oft betrunken, aber ohne Beleidigungen.“ Richter Kring wertete das als „seelsorgerische Anrufe“, die bei der Polizei „eher unter ‚lästig‘ verbucht werden“. Die Frau ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs, Diebstahls und eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Das jüngste Urteil gegen die 46-Jährige fiel erst im November vorigen Jahres. Sie bekam sechs Monate Haft auf Bewährung, weil sie vor einer Traunsteiner Wohnung randalierte und dann vor einem benachbarten Wirtshaus Streit mit der Polizei suchte. „In den Zuständen, in denen sie sich befunden hatte, war ihr das nicht bewusst. Seitdem konnte sie sich besinnen. Sie ist therapiewillig und weiß, dass das nicht mehr vorkommen darf“, so Verteidiger Vogel.

Das Traunsteiner Amtsgericht sprach schließlich eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aus, ausgesetzt zur Bewährung. Schuldig ist die Frau jetzt wegen sexueller Belästigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung. Die Behandlung für Suchtkranke, die sie bereits begonnen hat, muss die Angeklagte fortsetzen und dann eine Therapie beginnen, machte Richter Markus Kring eine Auflage.

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Kring in der Urteilsbegründung: „Sie sind ein Lehrbuchbeispiel für jemanden, der sich zivilisiert benehmen kann, aber unter Alkoholeinfluss völlig anders reagiert und ständig über die Stränge schlägt.“

Xaver Eichstädter

Artikel 1 von 11