Unterwössen erweitert Gewerbegebiet

von Redaktion

In Unterwössen hat der Gemeinderat grünes Licht für zwei wichtige Bauvorhaben gegeben. Das Gewerbegebiet Neuschmied-Stücklmühle wird erweitert, um Platz für neue Betriebe zu schaffen. Zudem profitiert eine einheimische Familie von einem neuen Gesetz, das den Bau ihres Wohnhauses beschleunigt.

Unterwössen – Einstimmig billigte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die überarbeitete Planung für die Erweiterung des Gewerbegebiets NeuschmiedStücklmühle. Zudem gab das Gremium drei weiteren Bauvorhaben grünes Licht.

In den südwestlichen Bereich soll sich das Gewerbegebiet Neuschmied-Stücklmühle entlang der Bundesstraße 305 ausdehnen. Bisher unbebaute und brachliegende Flächen mit einem Umfang von rund 1,35 Hektar sollen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Eine neue Stichstraße mit Wendehammer von der Straße „Neuschmied“ nach Süden wird die Flächen erschließen. Einzelhandel und Wohnnutzung sind im gesamten Änderungsbereich ausdrücklich ausgeschlossen.

Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger verlas die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den frühzeitig eingeholten Behördenstellungnahmen. Insgesamt waren 16 Rückmeldungen eingegangen, während aus der Öffentlichkeit keine Einwendungen vorlagen.

Die Themenbereiche reichten vom Hochwasserschutz über den Artenschutz bis hin zum Waldrecht. Eine gezielte Reptilienkartierung auf dem Gelände hatte keine Zauneidechsen nachgewiesen. Ein wichtiger Punkt betrifft den Forst: Eine rund 460 Quadratmeter große Waldfläche, die bereits kahl geschlagen wurde, muss nach dem bayerischen Waldgesetz innerhalb von drei Jahren wiederaufgeforstet werden.

Martin Nieß (CSU) fragte im Gremium nach, warum die Planung keine Betriebsleiterwohnungen vorsehe. Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) erinnerte hierzu an negative Beispiele aus der Vergangenheit. In manchen Fällen seien die Betriebsleiterwohnungen letztlich größer als die eigentlichen Betriebe geworden. Schmidt-Hindinger ergänzte, dass die Gemeinde verhindern wolle, dass das Gewerbegebiet später in ein Mischgebiet umkippe. Würden sich die Verhältnisse in diese Richtung verschieben, könnte das für bereits angesiedelte Betriebe strengere Auflagen, etwa beim Lärmschutz, nach sich ziehen. Diese Erklärung überzeugte das Gremium schließlich vollständig. Den Entwurf des Büros Wüstinger Rickert Architekten und Stadtplaner billigte der Gemeinderat einstimmig.

Auch privaten Bauwünschen wurde entsprochen. Am Oberen Wendelweg darf ein Antragsteller eine bestehende Garage in einen Aufenthaltsraum umbauen. Die Reihenhäuser dieser Anlage verfügen jeweils über eine direkt integrierte Garage im Erdgeschoss. Laut der ursprünglichen Baugenehmigung von 1970 war ein Umbau zu Wohnraum eigentlich untersagt.

Da jedoch im Jahr 2016 einem Nachbarn bereits ein Arbeitszimmer in einer Garage genehmigt worden war, empfahl die Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung die Zustimmung. Der notwendige Stellplatznachweis für das gesamte Anwesen konnte in den Zufahrten erbracht werden. In Oberwössen erhielt ein Landwirt die Zustimmung für den Neubau einer Maschinen- und Bergehalle auf seinem Grundstück am Kirchweg. Der Bau mit den Maßen 18,75 mal zwölf Meter entsteht im Außenbereich, direkt neben einer bereits 2009 genehmigten Halle. Solche Vorhaben sind im Außenbereich als privilegierte landwirtschaftliche Betriebe ausnahmsweise zulässig. Den umfangreichsten Antrag legte ein Paar aus Unterwössen für ein Einfamilienwohnhaus am Hochgernweg vor. Das geplante Gebäude überschreitet das festgesetzte Baufenster des Bebauungsplans „Zeilerfeld“ deutlich. Früher hätte dies eine langwierige Änderung des Bebauungsplans erfordert. Doch dank des neuen Paragrafen 36a Baugesetzbuch – dem sogenannten Bau-Turbo – kann die Gemeinde dem Vorhaben nun unbürokratisch zustimmen.

Bürgermeister Ludwig Entfellner warb für das Projekt der einheimischen Familie und nannte es ein „exzellentes Beispiel“ für die Anwendung des neuen Gesetzes. Der Gemeinderat erteilte die Zustimmung einstimmig.

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