Rimsting – Der Rimstinger Rat hat sich bei der Entscheidung über die Pläne eines Antragstellers, der ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und eine Gartenhütte mit Aufenthaltsqualität am Finkenweg plant, nicht leichtgetan. Großen Diskussionsbedarf gab es bezüglich der Situierung der Garage an der Grundstücksgrenze, des Gartenhauses sowie eines beliebten, aber nicht eingetragenen Weges, der bislang über das Grundstück führt. Das Einfamilienhaus erhielt die volle Zustimmung, das Gartenhaus hingegen die volle Ablehnung.
Bauvorhaben weicht
von Bebauungsplan ab
Bezüglich der Garage und der Zufahrtsregelung wurden Stefan Julinek (CSU) und Nina Weinland (Grüne), die beide mit „Nein“ stimmten, überstimmt. Ganz knapp fiel die Entscheidung bezüglich des Weges aus: Eine entsprechende Empfehlung abzugeben, dafür ließen sieben Gemeinderäte die Hände heben, acht sahen dazu aufgrund der rechtlichen Situation keinen Anlass.
Ein bestehendes Wohnhaus am Finkenweg in Rimsting wurde verkauft und der neue Eigentümer hat dieses bereits abreißen lassen. Im Gemeinderat reichte er nun den Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage ein. Die Planung widersprach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7 „Rimsting Ost“ jedoch bereits in mehreren Punkten.
So überschreite das Wohnhaus die nördliche Baugrenze zwischen 0,86 und 2,62 Metern. Die angedachte Garage sei als Grenzbebauung geplant und halte sich in Bezug auf Dachform, Lage und mittlere lichte Höhe ebenfalls nicht an die Festsetzungen. Der Entwurf für das Gartenhaus sei als Nebenanlage unzulässig, könne aber als Einzelfall ausnahmsweise positiv beschieden werden. Der Antragsteller habe entsprechend seiner Planungen Ausnahmen beziehungsweise Befreiungen beantragt, teilte die Verwaltung mit. Von dieser kamen auch entsprechende Stellungnahmen. Hinsichtlich der Verschiebung des Baukörpers nach Norden seien keine Probleme zu erwarten, da die Überschreitung geringfügig sei und die Abstandsflächen eingehalten werden. Ausschlaggebend sei außerdem die Zustimmung der nördlichen Nachbarn.
Die gleiche Empfehlung sprach die Verwaltung auch hinsichtlich der Garage aus. Da im Bebauungsplan keine Flächen für Stellplätze und Garagen vorgesehen seien, sei auch deren Lage nicht fixiert, so die Verwaltung. Regina Feichtner von der Verwaltung wies darauf hin, dass es ein altes eingetragenes Geh- und Fahrrecht über die Flurnummer 68/2 gebe und die Garagen somit befahrbar seien.
Ein klares „Nein“ kam als Empfehlung bezüglich der geplanten Gartenhütte als Grenzbebauung, da diese als Grill- und Aufenthaltsraum konzipiert sei. „Das ist sehr schwierig und geht eigentlich nur, wenn das Landratsamt und auch die Nachbarn zustimmen“, betonte Feichtner.
Auch über die Zufahrtssituation wurde diskutiert. Feichtner merkte an, dass der vorherige Eigentümer auch schon über diese schmale Einfahrt manövrieren musste. In der Debatte wurde auch geklärt, dass „keine Antwort der Nachbarn juristisch als Ablehnung gilt“, so Feichtner.
Auf Nachfrage von Nina Weinland (Grüne) wies Feichtner darauf hin, dass trotz der Grenznähe um die Garage ein circa 30 Zentimeter breiter Streifen frei bleibe.
„Man darf auf der
Grenze nicht wohnen“
Monika Walter (Grüne) wandte ein, dass es dort einen „Fußweg vom Schafwaschner Winkel hoch“ gebe und es schön wäre, wenn dieser bliebe. „Der ist nur geduldet, aber nicht gewidmet“, klärte Hans-Peter Jakobi von der Bauverwaltung auf und wies darauf hin, dass „da dann das geplante Gartenhaus draufsteht“. „Juristisch haben wir da auch keine Chance“, betonte auch Feichtner, aber dem Gemeinderat stünde es natürlich frei, „eine solche Bitte zu äußern“.
„Ich bin gegen das Gartenhaus“, erklärte daraufhin Brigitte Feichtner (UWG). Dass sich der Gemeinderat letztlich gegen das Gartenhaus aussprach, oblag aber vor allem der geplanten Nutzung, denn: „Man darf auf der Grenze nicht wohnen“, so Feichtner.