Geschäfte in Ortsmitte dürfen an beiden Marktsonntagen öffnen
Gemeinderat Grabenstätt gibt grünes Licht für den Erlass einer entsprechenden Verordnung
Grabenstätt – Nach einem Gemeinderatsbeschluss erlässt die Gemeinde Grabenstätt gemäß dem neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz eine Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonn- und Feiertagen. Damit kann die Gemeinde es Geschäften ermöglichen, an bis zu vier Sonn- und Fei