Grassau – Mit frischer Landluft hatte das nichts zu tun: Besucher meldeten gegen Ende der vergangenen Sommersaison Fäkalgestank aus einem Bach nahe der wunderschönen Rachlalm oberhalb von Grassau. Einige Wochen später wurde auch die Chiemgau-Zeitung in einer anonymen E-Mail über einen „Vorfall im Bereich Umweltverschmutzung“ von „besorgten Bürgern aus dem Chiemgau“ informiert. Der daraus resultierende Bericht über einen möglichen Umweltskandal an der Rachlalm mit ihrer etwa 900-jährigen Geschichte schlug hohe Wellen in der Region.
Gewässer „erheblich
verunreinigt“
„Nach einem Bürgerhinweis führte das Landratsamt im September 2025 eine Kontrolle vor Ort durch. Dabei wurde festgestellt, dass der Torgraben, der unmittelbar an der Rachlalm vorbeifließt, mit Abwässern belastet ist, die eindeutig auf eine über längere Zeit erfolgte Einleitung häuslicher Abwässer schließen lassen“, erklärte Landratsamts-Pressesprecher Michael Reithmeier. „Aus diesem Grund wurde angeordnet, die Sammelgrube unverzüglich zu leeren und sie so engmaschig zu überwachen, dass ein erneutes Überlaufen künftig zuverlässig verhindert wird.“ Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Biobauern Jakob Sichler als Besitzer der Rachlalm eingeleitet, dessen Ergebnis nun etwa ein halbes Jahr nach der Kontrolle vorliegt. „Wir haben in dem angefragten Ermittlungsverfahren gemäß Verfügung vom 23. März 2026 beim Amtsgericht Traunstein beantragt, gegen den Beschuldigten wegen des hinreichenden Verdachts der fahrlässigen Gewässerverunreinigung durch Unterlassen nach Paragraf 324 Absatz 1, Absatz 3 und Paragraf 13 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, zu erlassen“, teilt Rainer Vietze als Presseprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung mit.
Das Amtsgericht Traunstein bestätigte den Strafbefehl in dieser Form und stellte die Entscheidung dem Angeklagten zu. „Dieser hat Einspruch eingelegt, sodass das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung“, so die Staatsanwaltschaft. Alle Vorwürfe werden nun in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Traunstein auf den Tisch kommen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten folgende Vergehen zur Last: „Als verantwortlicher Eigentümer der Rachlalm im Gemeindebereich von Grassau ist der Angeklagte insbesondere für die ordnungsgemäße Entsorgung der dort anfallenden Abwässer verantwortlich. In Kenntnis dieser Verpflichtung unterließ der Angeklagte wissentlich die regelmäßige Kontrolle der zur Abwasserentsorgung vorhandenen Dreikammergrube, sodass diese Grube völlig undicht und zudem überfüllt wurde. Dies hatte zur Folge, dass sämtliche ungeklärten Abwässer der Rachlalm über einen nicht näher bekannten Zeitraum bis jedenfalls 12. September 2025 aus der Dreikammergrube in den angrenzenden Torgraben flossen und das dortige Gewässer erheblich verunreinigten.“
Zudem habe der Angeklagte nicht für eine ordnungsgemäße Lagerung des Viehmistes gesorgt, sodass es „zum ständigen Abfluss von Sickersäften kam, welche über Drainagerohre ebenso in den Torgraben gelangten. Bei pflichtgemäßer Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Wasserhaushaltsgesetz hätte der Eintrag der Abwässer in die Natur verhindert werden können.“
Biobauer Jakob Sichler, der mit seinen Tieren im Großrachlhof in einem Ortsteil von Grassau die Molkerei Berchtesgadener Land beliefert und im Bioverband Naturland in wichtigen ehrenamtlichen Funktionen aktiv ist, sieht das ganz offenbar anders. Nur so dürfte sein Einspruch gegen den Strafbescheid in Höhe von 9.000 Euro zu erklären sein. Auf Anfrage reagierte der Angeklagte bis Redaktionsschluss nicht auf den Strafbefehl.
Mit den anonymen Vorwürfen der Chiemgau-Zeitung im November 2025 konfrontiert, hatte Jakob Sichler in einem mehr als 40 Minuten langen Telefonat zunächst Klartext geredet. Entschied sich dann aber mit zwei Tagen Abstand, dass keine Zitate aus dem Gespräch erscheinen dürfen. Sichler berichtete damals, dass er mit der Situation unglücklich sei und nicht mehr ruhig schlafen könne. Auch deshalb, weil er als Biobauer höchsten Öko-Standards verpflichtet ist.
Einspruch
von Jakob Sichler
Sichler erzählte von einem zehntägigen Familienurlaub Anfang September 2025, vor dem er die Leerung der Grube an seine Mitarbeiter in Auftrag gegeben habe. Die Leerung verzögerte sich offenbar, mit fatalen Folgen. Jakob Sichler wies alle Vorwürfe zurück, dass er den Abfluss der Fäkalien bewusst in Kauf genommen habe. Regelmäßig seien die Abwässer etwa einmal im Monat aus der Sammelgrube abgepumpt und mit Fahrzeugen ins Tal gebracht worden. Dass seine Abwassergrube undicht war, habe er „nicht riechen können“. Ein ziemlich unglücklicher Vergleich: Genau der Fäkalgestank führte letztlich zur Aufdeckung dieses mutmaßlichen Abwasserskandals.