Zu „übersichtlich“ für ein Tempolimit

Östlich von Kraimoos gibt es an der Staatsstraße 2095 auf einer Länge von rund 600 Metern, einschließlich des Bereichs der Einmündung der Kreisstraße TS 2 (Schmidham/Wolkersdorf/Bild), keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer. Laut der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird sich daran vorerst auch nichts ändern.Foto  mÜLLER

Östlich von Kraimoos gibt es an der Staatsstraße 2095 auf einer Länge von rund 600 Metern, einschließlich des Bereichs der Einmündung der Kreisstraße TS 2 (Schmidham/Wolkersdorf/Bild), keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer. Laut der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird sich daran vorerst auch nichts ändern.Foto mÜLLER

Die Straßenverkehrsbehörde lehnt den Antrag auf ein 70-Stundenkilomter-Tempolimit auf der Staatsstraße 2095 östlich von Kraimoos ab. Der Grabenstätter Gemeinderat reagiert mit Unverständnis.

vON mARKUS mÜLLER

Grabenstätt – In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Grabenstätt wurde bekannt, dass es bis auf Weiteres keinen durchgehenden 70-Stundenkilometer-Bereich auf der Staatsstraße 2095 östlich von Kraimoos geben wird. Ein entsprechender Antrag der Gemeinde sei von der Straßenverkehrsbehörde beim Landrats

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Dienstag, 5. Mai 2026

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