Zu „übersichtlich“ für ein Tempolimit

von Redaktion

Die Straßenverkehrsbehörde lehnt den Antrag auf ein 70-Stundenkilomter-Tempolimit auf der Staatsstraße 2095 östlich von Kraimoos ab. Der Grabenstätter Gemeinderat reagiert mit Unverständnis.

Grabenstätt – In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Grabenstätt wurde bekannt, dass es bis auf Weiteres keinen durchgehenden 70-Stundenkilometer-Bereich auf der Staatsstraße 2095 östlich von Kraimoos geben wird. Ein entsprechender Antrag der Gemeinde sei von der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Traunstein nur zum Teil stattgegeben worden, erklärte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe).

Gefährlicher
Einmündungsbereich

Die besagte Behörde hatte zuvor die Stellungnahmen des staatlichen Bauamts Traunstein als Straßenbaulastträger und der Polizei ausgewertet. Dabei ist festgestellt worden, dass die Staatsstraße zwischen Traunstein und Seebruck in fünf 70-km/h-Abschnitte eingeteilt ist – und zwar im Bereich Erlstätter Berg, im Bereich Erlstätt, im Weiler Kraimoos, im Bereich des Kreisverkehrs bei Laimgrub und auf Höhe Arlaching/
Ising.

Den bestehenden 70-km/h-Bereich zwischen den Einmündungen der Kreisstraße TS54 (Erlstätt) und der Kreisstraße TS2 (Schmidham/Wolkersdorf) hätte die Gemeinde gerne um 600 Meter bis Kraimoos verlängert gesehen, gerade auch um den gefährlichen Einmündungsbereich der Kreisstraße TS2 in die Staatsstraße spürbar zu entschärfen.

Dass es dazu vorerst nicht kommen wird, begründet die zuständige Fachbehörde damit, dass die Staatsstraße in dem besagten Bereich gerade und eben verlaufe und daher „sehr übersichtlich“ sei. Die Einmündung der Kreisstraße TS2 sei zudem (von Kraimoos kommend) bereits durch eine Linksabbiegespur an die Staatsstraße angeschlossen.

Keinerlei
Unfallhäufung

Laut Auswertung der Unfalldatenbank ereigneten sich in den vergangenen fünf Jahren in dem besagten Streckenabschnitt neben 15 Wildunfällen insgesamt neun Unfälle mit einer getöteten, einer schwer verletzten und fünf leicht verletzten Personen.

Hauptunfallursache war in sieben Fällen das Nichtbeachten der Vorfahrtszeichen. Überhöhte Geschwindigkeit wurde in keinem der neun Unfälle als Unfallursache genannt. Bis auf die Unfälle mit einer schwer verletzten Person und einer getöteten Person im Bereich der Einmündung Kreisstraße TS2, bei der das herankommende Fahrzeug übersehen wurde, ereigneten sich nur Unfälle mit Leichtverletzten oder Sachschaden. Da man in dem besagten Bereich keine Unfallhäufung mit Ursache „erhöhte Geschwindigkeit“ habe feststellen können, sei eine entsprechende Anordnung nicht begründbar, und dem Antrag werde nicht entsprochen, heißt es im Schreiben der Straßenverkehrsbehörde, das Wirnshofer verlas.

Im vergangenen Herbst war der 70-km/h-Bereich lediglich zwischen dem Erlstätter Berg bis kurz nach der Einmündung der Kreisstraße TS54 verlängert worden.

Entschluss mit Unmut zur
Kenntnis genommen

Im Grabenstätter Gemeinderat nahm man die Entscheidung mit Bedauern, Unverständnis und teilweise auch Unmut zur Kenntnis. Bei einer verminderten zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte man die folgenschweren Unfälle vielleicht verhindern können, zeigten sich Franz Kreiler und Monika Willmes überzeugt (beide Bürgergruppe).

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