Grabenstätt – In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden unter anderem Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung zur geplanten Erweiterung des Erlstätter Feuerwehrhauses und zur Revitalisierung des Fossil-Gebäudes im Gewerbegebiet Oberwinkl gemacht. Zudem wurde bekannt, dass ein temporärer Mobilfunkmast bei Winkl nun an anderer Stelle aufgestellt wird.
Aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben wurde die Annahme des Angebots der Erlstätter Firma Klaus Muggenhamer über 15.798,24 Euro (netto) für die Heizungsinstallation im Rahmen des Umbaus beziehungsweise der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Erlstätt sowie die Annahme des Angebots der Firma Neimcke über 18.830 Euro (netto) für die Sektionaltore und die Auftragserteilung von Planungsleistungen (Leistungsphase 8 – Objektüberwachung und Dokumentation) an das Grabenstätter Architekturbüro Schuster.
Ebenfalls wurde die Nichtöffentlichkeit aufgehoben hinsichtlich der Auftragserteilung für die Planungsleistungen im Rahmen der Bauleitplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Chiemsee – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“ an das Planungsbüro BEGS.
Darüber hinaus gab Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe) aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass dem Grabenstätter Verkehrsverein für die Durchführung der Veranstaltungsreihe „Zamm Kemma 2026“ ein Zuschuss gewährt werde. Die aus mehreren Veranstaltungen bestehende Konzertreihe war im vergangenen Jahr erstmals durchgeführt worden und hatte viele Besucher angezogen. Die Erfolgsgeschichte soll nun heuer fortgeschrieben werden.
Des Weiteren gab Bürgermeister Wirnshofer bekannt, dass sich der von der Gemeinde zuletzt dafür vorgeschlagene Grünflächenbereich südlich des Pendlerparkplatzes an der A8 aus Sicht des Bauherrn Deutsche Telekom nicht für die Aufstellung eines temporären Mobilfunkmasts eigne und dieser deshalb auf ein östlich der Staatsstraße gelegenes Privatgrundstück ausweichen werde. Die Aufstellung eines temporären Mobilfunkmasts sei verfahrensfrei, so Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss. Der Bauherr müsse die Aufstellung des Masts nur zwei Wochen vorher anzeigen. Als Gemeinde könne man den neuen Standort nicht verhindern.