Satzungsbeschluss lässt noch auf sich warten

von Redaktion

Seeon-Seebrucker Räte segnen lediglich Abwägungsvorschläge des Bebauungsplanes für Malerwinkel ab

Seeon-Seebruck – Der Seeon-Seebrucker Gemeinderat hat in einer Sondersitzung die Abwägungsvorschläge der Gemeindeverwaltung der wiederholten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Malerwinkel“ bei zwei Gegenstimmen und ohne Debatte beschlossen. Toni Mayer und Michaela Losbichler von den Grünen stimmten dagegen.

Geh- und Radlweg
soll erhalten bleiben

Der mehrfach angekündigte Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans konnte jedoch noch nicht gefasst werden. Dieser erfolgt in einer der darauffolgenden Sitzungen, sobald der Durchführungsvertrag notariell beurkundet und durch den Gemeinderat genehmigt ist.

Wie Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) auf Nachfrage der Chiemgau-Zeitung sagte, habe die Antragstellerin, die „meine Volksbank Raiffeisenbank“, den städtebaulichen Entwurf von der Gemeinde Anfang April dieses Jahres erhalten. Darin sei unter anderem auch verankert, dass der am Malerwinkel-Grundstück vorbeiführende Geh- und Radweg (Chiemsee-Rundweg) öffentlich gewidmet werde. Auch die Liegewiese müsse weiterhin öffentlich zugänglich sein: „Das ist der Gemeinde sehr wichtig“, betonte Bürgermeisterin Bartlweber.

Die Befürchtung, dass sich die Grundeigentümerin über die Forderung der Gemeinde bezüglich des öffentlichen Geh- und Radweges beziehungsweise der Liegewiese hinwegsetzt, teilt auch der Umweltschutzverband, der insbesondere die massive Bebauung des neuen Hotels inmitten der Natur kritisiert. Wie von der Chiemgau-Zeitung berichtet, beabsichtigt der UVA (Umweltschutzverband Alztal) eine gerichtliche Klage gegen den Bebauungsplan.

Vertragsunterzeichnung
zieht sich hin

Nach Angaben der Antragstellerin müssen noch einige Positionen des städtebaulichen Entwurfes abgestimmt werden, ehe der Vertrag unterschrieben werden könne. Deshalb sei davon auszugehen, dass sich die Vertragsunterzeichnung noch hinziehen werde.

Sicher ist aber schon jetzt, dass der noch in der laufenden Wahlperiode geplante Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vom neuen Gemeinderat gefasst werden muss.

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