Marquartstein – Einigkeit herrschte in der jüngsten Gemeinderatssitzung um das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B307 Donau-Geisenhausen – allerdings vor allem in einer Stellungnahme gegen das aktuelle Planfeststellungsverfahren. In einem Beschluss vom März 2023 befürwortete die Gemeinde aufgrund des sehr schlechten Zustandes grundsätzlich den Ausbau der B307. Jetzt wurde die Planung finalisiert und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Kritik an Eingriffen
in Natur und Landschaft
Die Gemeinde gibt hierzu eine Stellungnahme ab. Aus Sicht der Verwaltung sind insbesondere die massiven baulichen Eingriffe in Natur und Landschaft durch die gewählte Trassenführung sowie die Unterhaltspflichten zulasten der Gemeinde kritisch zu bewerten.
Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) fand es sehr bedauerlich, dass die vor drei Jahren abgegebene Stellungnahme durch die Gemeinde offensichtlich keinerlei Berücksichtigung gefunden hat, denn der Stand der Planfeststellung sei weitestgehend identisch zum Vorentwurf.
Gemeinderat Toni Entfellner (Grüne/Offene Liste) ging in seinem Urteil sogar noch weiter und fand es „schlichtweg eine Frechheit“, wie hier mit dem Eingriff in die Natur, den Bewohnern vor Ort und auch mit Steuermitteln umgegangen werde.
Die Trassenführung im Bereich Kilometer 0+500 bis circa Kilometer 0+900 (entspricht in etwa dem Bereich der Doppel-S-Kurve bei Donau) sieht nach wie vor eine erhebliche Begradigung der B307 vor. Dies würde zu massiven Geländeeinschnitten führen, die wiederum den Bau umfangreicher Stützkonstruktionen erforderlich machen. Der Einwand der Gemeinde lautet, dass hier ein erhebliches Optimierungspotenzial vorliegt. Durch eine engere Radienführung in Kombination mit einer Geschwindigkeitsreduzierung hätte eine wesentlich geländeschonendere und ökologisch verträglichere Lösung erarbeitet werden können.
Außerdem wurde die Sorge geäußert, dass die sehr gradlinige Führung der neuen Fahrbahn zu überhöhten Geschwindigkeiten und riskanten Überholmanövern einlädt. Die Gemeinderäte und die Verwaltung sahen die geplante Bauweise als Widerspruch zum Ziel einer harmonischen Landschaftseinbindung und der Verkehrssicherheit im Sinne einer Tempomäßigung. Die Planung sieht weiter vor, dass ein ursprünglich nach Norden verlaufender Feld- und Waldweg nun eine Abzweigung nach Osten oberhalb der Stützmauer erhält.
Die Gemeinde soll hier als Eigentümer und Unterhaltspflichtiger eingetragen werden. Das lehnt die Gemeinde ab, es besteht weder für die Gemeinde noch ein öffentlicher Nutzen hierfür. Eine Differenz liegt auch bei der Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs und eines Eigentümerweges vor.
Der weitere Trassenverlauf in Richtung Marquartstein sowie die vorgesehene Flutmulde verlaufen innerhalb der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes der Gemeinde Marquartstein. Hier weist die Gemeinde mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass es sich bei dem betroffenen Quellgebiet um die einzige Trinkwasserressource für die gesamte Ortsversorgung handelt. Es gibt keine Redundanz, jede Beeinträchtigung stellt eine unmittelbare Gefahr für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung dar. Kritisch sah der Gemeinderat und die Verwaltung daher insbesondere die mit der vorgelegten Planung erhöhte Fahrgeschwindigkeit und schwerwiegende Folgen von Unfällen auf das Wasserschutzgebiet.
Flutmulde innerhalb
der Schutzzone III
Auch die Planung einer Flutmulde als Hochwasserabfluss innerhalb dieses sensiblen Bereichs wurde von den Gemeinderäten mit großer Sorge betrachtet. Es besteht die Gefahr, dass durch den konzentrierten Abfluss von möglicherweise verunreinigten Hochwässern (Schadstoffe) das Quellgebiet langfristig geschädigt oder verunreinigt werden könnte. Die Gemeinde fordert hier die Flutmulde außerhalb des Schutzgebietes anzuordnen, sofern das technisch auch nur ansatzweise realisierbar ist.
Die Gemeinde fordert weiter, die Einhaltung der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten in der jeweils aktuellsten Fassung. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Stellungnahmen fristgerecht bis 26. Mai einzureichen.