Freispruch für Nacktbader

von Redaktion

Ein 61-Jähriger sonnt sich bei Chieming gerne nackt an einem versteckten Platz am See. Benachbarte Fischer fühlten sich gestört und zeigten ihn wegen Exhibitionismus an. Vor dem Amtsgericht Traunstein wurde der Mann nun von allen Vorwürfen freigesprochen, da das Nacktsein für sich genommen nicht strafbar sei.

Chieming/Traunstein – Der Streit schwelt schon seit Jahren: Ganz in der Nähe eines Fischereivereins bei Unterhochstätt südlich von Chieming hat ein 61-Jähriger sein eigenes, verstecktes Plätzchen direkt am See gefunden. Vom Land aus weder zugänglich noch einsehbar, verbringt der Mann dort viel Zeit – meistens ohne Badehose.

Angeklagter: „Ich
passe denen nicht“

„Er mag diesen Platz einfach, er hat da seine Ruhe. Ein offizieller FKK-Bereich ist nichts für ihn“, so beschrieb es die Partnerin des 61-Jährigen vor dem Traunsteiner Amtsgericht. Denn wegen exhibitionistischer Handlungen in drei Fällen stand er dort jüngst vor Richterin Barbara Dallmayer. Die Einzigen, die ihn wohl immer wieder sehen, sind Mitglieder vom benachbarten Fischereiverein, auf der Fahrt hinaus auf den Chiemsee. „Seit fünf Jahren liegt er da auf seinem Platz. Ich bekomme fast täglich Beschwerden“, so einer der Fischer vor Gericht. Er erstattete Anzeige, weil der Angeklagte ihm am 20. und 21. September 2025 feixend sein Hinterteil und sein Glied präsentiert haben soll. Da sei der 61-Jährige gerade mit seinem SUP zurückgekommen und habe eigens noch seine Badehose hinuntergezogen. Denn, das sagte der Fischer auch: Wenn er mit dem SUP auf den See fahre oder zurückkomme, habe der Mann seine Badehose immer an.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschien, wies alle Vorwürfe vehement von sich. Die „Vorgeschichte“ habe bereits 2021 begonnen: Schon damals sei er von Mitgliedern des Vereins angezeigt worden – ohne Folgen, denn das Verfahren wurde eingestellt. In dem Zuge sei er mit Pädophilie-Vorwürfen konfrontiert und sein Badeplatz sei „verwüstet“ worden. „Ich gehe seit viereinhalb Jahren dort durch die Hölle. Weil ich denen nicht passe. Aber ich lasse mich nicht vertreiben.“ Auch ein zweites Mitglied des Fischereivereins erstattete Anzeige. „Weil er sich da nackt aufhält. Wir hätten am Chiemsee doch einen ausgewiesenen FKK-Bereich.“

Im Laufe der Verhandlung wurden die Zweifel bei Richterin Barbara Dallmayer aber immer größer. Denn vor Gericht präsentierte der erste Anzeigenerstatter eine ganz andere Version als zuvor bei der Polizei. Und der zweite Anzeigenerstatter konnte sich an nichts Konkretes mehr erinnern.

Außerdem schaute sich Richterin Dallmayer am Tag vor der Verhandlung noch selbst die Örtlichkeit an und kam zum Schluss: Von der Straße oder der Zufahrt der Fischer aus ist der Badeplatz nicht einzusehen. Eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro sah der ursprüngliche Strafbefehl vor. Aber letztlich forderte auch Staatsanwältin Franziska Mitterer in ihrem Plädoyer einen Freispruch.

Für Exhibitionismus fehlt „sexuelle Motivation“

Vom Strafrecht sei man in diesem Fall weit entfernt, weil es für Exhibitionismus eine „sexuelle Motivation“ brauche, so Richterin Dallmayer. Der 61-jährige Angeklagte habe wohl noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit begangen: „Ein bloßes Nacktsein an einem versteckten Badeplatz ist noch keine Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Bürger.“ Denn auch die Anlegestelle des Fischereivereins sei nur für dessen Mitglieder, nicht aber für die Öffentlichkeit bestimmt. Der 61-Jährige wurde vor dem Amtsgericht Traunstein letztlich von allen Vorwürfen freigesprochen.

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