Bernaus Friedhof bekommt neue Regeln

von Redaktion

Räte beschließen moderne Friedhofssatzung mit erweiterten Bestattungsrechten und alternativen Grabformen

Bernau – Zahlreichen Änderungen bei der Friedhofs- und Bestattungssatzung hat der Bernauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Insbesondere ging es um die Frage, wer auf dem Bernauer Friedhof seine letzte Ruhe finden darf und welche alternativen Bestattungsformen hier Eingang finden. Die Gemeinde unterhält in Bernau neben dem Friedhof das Leichenhaus und ist als öffentlicher Träger für das Friedhofs- und Bestattungspersonal zuständig.

Geändert wurde zum Beispiel, dass auch Verstorbene einen Anspruch auf eine Bestattung in Bernau haben, die dort nur einen Zweitwohnsitz angemeldet hatten. Bislang war der Personenkreis hierfür auf Verstorbene begrenzt, die als Bernauer aktiv ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde hatten, erklärte Rathaus-Chefin Irene Biebl-Daiber. Neu ist auch Paragraf 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV. Dieser besagt im Wortlaut, dass der Anspruch nun auch auf Verstorbene ausgeweitet ist, „die ein Nutzungsrecht an einem belegungsfähigen Grab besitzen, und ihre Familienangehörigen“. Damit seien die Kinder gemeint, die die Gräber ihrer verstorbenen Eltern pflegen, aber nicht mehr in Bernau wohnen, konkretisierte Biebl-Daiber.

Änderungen betreffen zudem insbesondere Paragraf 10, der hinsichtlich der Grabarten ergänzt wurde. Gräber für alternative Bestattungsformen im Sinne der Satzung sind nun auch Urnengrab-Baumbestattungen am Gemeinschaftsbaum, ein Urnengrab im Rosen- und Staudengarten oder ein Partnerurnengrab (neu geregelt in Paragraf 10, Abs. 2). Allerdings dürfen diese nur mit maximal einer Urne belegt werden. Komplett neu ist auch Paragraf 14, in dem der Themenbereich Urnengrabstätten für alternative Bestattungsformen geregelt ist.

Weitere Neuerungen betreffen den Erwerb und die Verlängerung von Nutzungsrechten, deren Übertragung und im Detail auch die gärtnerische Gestaltung der Gräber. Auf Nachfrage von Thomas Herian (BL) erläuterte Geschäftsleiter Andreas Lukas, dass nun Grabplatten und Kissensteine zugelassen seien, allerdings dürften diese nur ein Drittel des Grabes bedecken. Nachdem sich der Gemeinderat mit den Änderungen in den einzelnen Paragrafen und Abschnitten beschäftigt hatte, fragte Sepp Genghammer (Grüne) nach, ob auch irgendwo festgelegt sei, „dass wir keine Importware bekommen, die durch Kinderarbeit hergestellt wurde“. Lukas verwies auf die umfangreiche Satzung und erklärte, dass dies auch vermerkt sei.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Rats tritt die neue Friedhofssatzung am Freitag, 1. Mai, in Kraft.daa

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