Bernau – Es war 2003, „bei der Umstellung der
D-Mark“, da wurde die Friedhofsgebührensatzung in Bernau das letzte Mal angepasst. Doch der Blick ins gemeindliche Archiv offenbare, dass in den vergangenen 45 Jahren die Grabbenutzungsgebühren überhaupt nur einmal erhöht worden seien, erinnerte Kämmerer Patrick Greilinger. Der Verweis auf das ruhige Fahrwasser bei der Gebührengestaltung war notwendig, denn manchen der Gemeinderäte erschienen die nun vorgeschlagenen Änderungen zu hoch. Wie tief müssen Bürger nun für die „ewige Ruhe“ in Bernau in die Tasche greifen – und wer ist davon überhaupt betroffen?
„Keiner von
den Erben wird arm“
In der Gemeinderatssitzung war das Thema Friedhof und Gebühren zuvor schon durch diverse Anträge von Josef Genghammer (Grüne) zur Sprache gekommen. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber hatte auf den späteren Tagesordnungspunkt verwiesen, woraufhin Kämmerer Patrick Greilinger auf die Historie der Friedhofsgebührensatzung einging. Durch die Schaffung pflegefreier Bestattungsformen habe die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen erweitert werden müssen. Die Größe der Anpassung sei aber notwendig, weil die vorherige Satzung noch aus dem Jahr 2003 stamme – davor sei sie 1981 letztmalig geändert worden.
Greilinger wies darauf hin, dass von den Preisanpassungen nur diejenigen betroffen seien, die ab Freitag, 1. Mai, einen entsprechenden Antrag stellten. Eine Nachveranlagung gelte nicht. Es gehe um eine Stichtagsbetrachtung, und er erinnerte an die Sanierung der Treppe sowie an die Urnenwand, „die auch den Berg stützt“. „Wir haben uns die durchschnittlichen Graberwerbe der letzten vier Jahre angesehen“, und diese lägen bei 47 Nutzungserwerben und 252 Verlängerungen.
Auf Nachfrage von Wilhelm Schellmoser (BL), wie es in anderen Gemeinden mit den Kosten aussehe, entgegnete Greilinger, dass Bernau nach dem Neuerlass bei den Urnennischen im oberen Schnitt liege, bei den anderen Gebühren aber im Durchschnitt.
Gerhard Jell (CSU) war sich sicher, dass „keiner von den Erben arm wird“. Matthias Vieweger (CSU) fand die Steigerung hingegen „schon extrem“, stimmte aber letztlich, wie alle Gemeinderäte, für den Neuerlass.
Für ein Einzelgrab verlangt die Gemeinde ab Freitag, 1. Mai, nun 63 Euro (bisher 40 Euro), ein Doppelgrab kostet künftig 82 Euro (bisher 50 Euro). Des Weiteren fallen nun an: für ein Familiengrab 122 Euro (statt 60 Euro), ein Kindergrab 55 Euro (bisher 30 Euro), ein Urnenerdgrab 111 Euro (bisher 30 Euro), ein Urnennischengrab mit zwei Urnenplätzen 72 Euro (bisher 25 Euro) und eine Urnennische mit vier Urnengrabplätzen 110 Euro (bisher 30 Euro). Neu hinzugekommen sind die Kosten für ein Urnengrab im Stauden- beziehungsweise Rosengarten sowie am Gemeinschaftsbaum als pflegefreie Bestattungsformen, die mit 121 Euro zu Buche schlagen, sowie 242 Euro für ein Partnerurnengrab in gleicher Umgebung und Form. Geregelt sind die Kosten in der neuen Satzung unter Paragraf 4, Abs. 1, 2 und 4.
Wiedervorlage
in vier Jahren
Der Kämmerer regte an, dass sich der Gemeinderat in vier Jahren erneut mit dem Sachbereich beschäftigen solle. Die gemeindlichen Aufwendungen rund um das Thema Friedhof belaufen sich jährlich auf rund 93.530 Euro für die allgemeine Friedhofsanlage, rund 37.649 Euro für die pflegefreien Bestattungsformen sowie 9.669 Euro für die Leichenhalle.