Mehrkosten für den Hochbehälter

von Redaktion

Die Modernisierung der Wasserversorgung in Unterwössen wird teurer als geplant. Der Gemeinderat hat nun einstimmig eine weitere Bürgschaft über 200.000 Euro für das örtliche Wasserwerk beschlossen, um Mehrkosten beim Bau des Hochbehälters aufzufangen.

Unterwössen – In seiner jüngsten Sitzung vor der Konstituierung des neuen Gemeinderats beschloss das bisherige Gremium einstimmig eine weitere kommunale Bürgschaft für das örtliche Wasserwerk Unterwössen über zusätzliche 200.000 Euro. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinde alleinige Gesellschafterin des Wasserwerks Unterwössen. Das Unternehmen treibt mit verschiedenen Maßnahmen nachdrücklich die Modernisierung der Wasserversorgung voran.

Finanzieller Mehrbedarf
für Großprojekt

Die Gemeinde bürgt bereits für einen 1,7 Millionen Euro Kredit zugunsten des Wasserwerks. 1,4 Millionen Euro davon fließen in den Neubau des Zweikammer-Hochbehälters Hollandau. Weitere 200.000 Euro dienen der Umschuldung, 100.000 Euro finanzieren Leitungen für eine separate Quellfassung nahe der Rexau, die als Notversorgung und Ersatzstandbein vorgesehen ist.

Die Bauarbeiten sind weit vorangeschritten und verlaufen weitgehend im Zeitplan. Allerdings ist finanzieller Mehrbedarf entstanden, erläutert Verwaltungsleiter Thomas Müllinger in der Sitzung. Das vollständige Überfüllen des Hochbehälters, eine zusätzlich notwendige Stützmauer sowie vorgeschriebene gesetzliche Ausgleichsflächen, die allein mit rund 5.000 Euro zu Buche schlugen, treiben die Gesamtkosten um bis zu 200.000 Euro.

Die Bürgschaft als kreditfähiges Rechtsgeschäft ist vom Landratsamt Traunstein zu genehmigen; die Genehmigung für die Ursprungsbürgschaft liegt bereits vor. Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) kommentierte den Mehrbedarf und machte deutlich, warum die Investition unumgänglich bleibt: Trinkwasser sei eine Pflichtaufgabe der Gemeinde; mit der Gesamtmaßnahme könne die Infrastruktur auf ein zukunftsfähiges Niveau gebracht werden.

Die Überfüllung des Bauwerks ist sinnvoll und geplant, nicht nur damit sich der Zweikammer-Hochbehälter in die Landschaft einfügt, sondern auch um besser geschützt und Temperaturschwankungen entzogen zu sein. Um die ursprünglichen Druckverhältnisse im Leitungsnetz aufrechtzuerhalten, hatte sich der Gemeinderat zur Errichtung auf dem Bichl entschieden.

Die Kosten schlagen sich bereits in den Gebühren nieder. Eine zeitnahe Anpassung soll aber nicht erfolgen, so Müllinger. Er schließt jedoch nicht aus, dass es in wenigen Jahren, wenn erste Erfahrungen gemacht sind, eine Erhöhung ansteht. Dabei denke das Wasserwerk aber eher an eine Erhöhung der Grundgebühr als an eine Erhöhung der Verbrauchskosten.

Anzahl der Wohneinheiten
ist entscheidend

Der Gemeinderat hatte erst im vergangenen November eine Neufassung der Wassergebühren beschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Verbrauchsgebühr 2,50 Euro pro Kubikmeter. Darin enthalten sind 0,10 Euro für den sogenannten Wassercent, der ab 2026 voraussichtlich an den Staat abzuführen ist. Die Grundgebühr wurde auf 130 Euro jährlich pro Wohneinheit festgesetzt. Gleichzeitig änderte die Gemeinde den Berechnungsmaßstab: Statt der Anzahl der Hausanschlüsse zählt künftig die Anzahl der Wohneinheiten, weil jeder Bürger und Zweitwohnungsinhaber unabhängig vom individuellen Verbrauch eine funktionierende Infrastruktur benötigt.

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