Verfahren mit Mängeln

von Redaktion

Gemeinderat Chiemsee beanstandet Abrechnung der Flutlichtanlage am Clubheim

Chiemsee/Fraueninsel – Die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung waren jüngst Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen der Ratssitzung der Gemeinde Chiemsee. In Zukunft soll die Verwaltung ganz besonders darauf achten, dass es eine klare Trennung zwischen beschlossenen und zusätzlichen Leistungen gibt, sowie auf eine ordnungsmäßig vorherige Beauftragung achten.

Räte wollen
gefragt werden

Zwar habe sich der Mehraufwand und die dadurch höhere Rechnung als wichtig und richtig erwiesen, allerdings wurde die gesamte Vorgehensweise moniert. Auch wenn die Genehmigungen im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen des Zweiten Bürgermeisters lagen, will der Gemeinderat in Zukunft vorher gefragt werden, beraten und beschließen. Die Rechtsaufsicht wurde eingeschaltet.

Es war die letzte Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Chiemsee in dieser Konstellation innerhalb der auslaufenden Legislaturperiode. Unter anderem wurden auf dieser die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2025 vorgestellt. Stichprobenartig waren die Rechnungen von Georg Klampfleuthner und Helmut Niederschweiberer im März 2026 geprüft worden. Insgesamt werde die Finanzlage der Gemeinde als geordnet angesehen und auch die Verwaltung habe einwandfrei und sorgfältig gearbeitet, stellten die beiden Rechnungsprüfer fest. Unter anderem gaben die Prüfer den Rat, die Hebesätze zur Grundsteuer anzupassen, da mittlerweile alle Festsetzungsbescheide des Finanzamts eingetroffen seien.

Als größten Punkt fand aber bereits die im Frühjahr 2025 beschlossene, erneuerte und abgerechnete Flutlichtanlage am Clubheim Eingang in die Beanstandungen des Prüfungsteams. Das Pauschalangebot der Firma belief sich auf 2.616,81 Euro brutto, letztlich abgerechnet wurden aber 3.345,11 Euro brutto. Wobei weder der Zweck noch die Mittel nach der Prüfung infrage standen, sondern vielmehr die Vorgehensweise.

Zum konkreten Sachverhalt: Der Gemeinderat hatte eine örtliche Firma mit diesem Auftrag betraut und von dieser auch ein Pauschalangebot für die Arbeiten zuvor erhalten. Inkludiert waren die Lieferung und die Montage der Flutlichtanlage sowie die Hebebühnenmiete. Durch die Beauftragung dieser Elektro-Firma nahm der damals amtierende Bürgermeister Armin Krämmer weder an den Beratungen, noch an der Beschlussfassung teil. Da sich die dafür notwendige angemietete Hebebühne schon auf der Insel befand und auch das zertifizierte Fachpersonal zur Bedienung, wurden noch zusätzliche Arbeiten auf der Insel ausgeführt, nachträglich vom Zweiten Bürgermeister genehmigt und in Rechnung gestellt. Dazu stellte der Prüfungsausschuss fest. „Die Nutzung der Hebebühne für weitere Arbeiten stellte somit eine wirtschaftlich sinnvolle Bündelung von Leistungen dar“ und habe der Gemeinde letztlich Geld gespart. Allerdings sei die Abrechnung formal nicht korrekt erfolgt, notwendig wäre gewesen, die zusätzlichen Leistungen mit einer separaten Rechnung auszuweisen. „Der festgestellte Mangel liegt daher vor allem im Verfahren und in der Abrechnungsform, nicht in einer unzulässigen Auftragsausweitung“, so die Rechnungsprüfer.

Künftig klare
Trennung der Posten

Der Gemeinderat nahm in seiner jüngsten Sitzung die „Zweckmäßigkeit“ der getroffenen Entscheidungen zu Kenntnis, beanstandete aber die Vorgehensweise, insbesondere die nachträgliche Genehmigung ohne vorherige Beratung und Beschluss und die Form der Rechnungsstellung. In Zukunft soll die Verwaltung auf eine klare Trennung zwischen beschlossenen und zusätzlichen Leistungen sowie eine ordnungsgemäße vorherige Beauftragung zu achten.

Außerdem beschloss das Gremium, den Sachverhalt an die Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln, um die Rechtssicherheit der Vorgehensweise bewerten zu lassen.

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