Breitbrunn kauft Obdachlosencontainer

von Redaktion

Ausschussmitglieder der Verwaltungsgemeinschaft B(VG) genehmigen Ankauf bis zu 5.000 Euro

Breitbrunn – Schon im Oktober vergangenen Jahres hatten die Ausschussmitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn (VG) sich dafür ausgesprochen, für den vorhandenen Obdachlosencontainer einen Ersatz zu beschaffen. Dieser sollte in etwa gleichwertig ausgeführt sein wie der ausgesonderte, so der damalige Inhalt des Beschlusses, um obdachlosen Personen für den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee eine Unterkunft zu bieten.

Anton Baumgartner, VG-Vorsitzender und zugleich Bürgermeister von Breitbrunn, erklärte zum Stand der Dinge, dass man bereits verschiedene Firmen angefragt habe, dass aber aufgrund der hohen Frachtkosten – „bis zu 4.500 Euro verlangen einige Firmen“ – bislang kein wirtschaftlich interessantes Angebot abgegeben worden sei. Weiter sagte er, ein Container sei „keine Dauerlösung, sondern eine Notmaßnahme“. Geschäftsleiter Thomas Wagner ergänzte, dass „die Kurzfristigkeit das Problem“ sei. Er verwies auf ein Angebot, das er am Vortag online gefunden habe, das aber bereits wenige Stunden später vergriffen war. Ein weiteres akzeptables Angebot habe er aus Innsbruck erhalten: Einzelcontainer – Länge 600 Zentimeter, Breite 240 Zentimeter, Höhe 260 Zentimeter – mit Außentür, integriertem Fenster mit Einfachverglasung, Schiebefenster, Stromanschluss und Beleuchtung machten hier knapp 5.500 Euro netto aus. Küche mit Spüle und Geräten zuzüglich Montage extra sowie Lieferkosten schlagen dann noch einmal mit knapp 2.400 Euro netto obendrauf.

Ob man kaufen oder mieten solle, spaltete die Ausschussmitglieder ebenso wie die Frage, wie viel Ausstattung der Container vorhalten sollte. Auch Standort und Reinigung waren Diskussionspunkte. Schließlich verständigte sich das Gremium darauf, den VG-Vorsitzenden zu ermächtigen, bis zu einem Gesamtpreis von 5.000 Euro brutto einschließlich Lieferung einen gebrauchten Container anzuschaffen. Ausreichend sei, wenn der Wohncontainer eine Mindestausstattung – Strom, Licht, Heizung, Koch- und Schlafmöglichkeit, Tisch und Stuhl – aufweise. Aufgrund der Montageproblematik wird eine Küchenzeile als entbehrlich angesehen. Zudem soll der vorhandene Sanitärcontainer regelmäßig überprüft werden. Der Beschlussvorschlag wurde mit 7:0 angenommen. elk

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