Fraueninsel – Die Gemeinde Chiemsee hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B erhöht. Steigende Ausgaben sind der Grund für das Handeln der Kommune, da sie nach der Grundsteuerreform dazu verpflichtet ist, diese aufkommensneutral umzusetzen. Die gesamten Grundsteuereinnahmen einer Gemeinde dürfen nach der Reform nicht höher ausfallen als zuvor; gemessen an den Ausgaben darf sie sozusagen keine „Gewinne“ damit machen. Mit den alten Hebesätzen würde die Gemeinde jedoch ins Minus rutschen, nämlich um 2.303,42 Euro, wie Kämmerer Karl-Heinz Heitauer in der jüngsten Sitzung erläuterte.
Für die Grundsteuer A gilt nun 480 v.H. (zuvor 450 v. H.), für die Grundsteuer B sind es 150 v.H. (zuvor 135 v.H.). Bei der Gewerbesteuer gilt der Steuersatz 330 v.H. unverändert weiter. Aktuell seien der Gemeinde 124 Messbetragsbescheide durch das Finanzamt übermittelt worden, so Heitauer. Die Gemeinde sei an diese Grundlagenbescheide gebunden. Er erinnerte daran, dass die Reform der Grundsteuer grundsätzlich aufkommensneutral erfolgen müsse, was zur Folge habe, dass die gesamten Grundsteuereinnahmen einer Kommune nicht höher ausfallen dürften als zuvor. Gemäß Paragraf 22 KommHV-Kameralistik sei die Kommune aber gleichzeitig dazu verpflichtet, ihre Einnahmen den Ausgaben anzupassen.
„Nach Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes steht den Gemeinden das Recht zu, die Hebesätze der Realsteuer (Grund- und Gewerbesteuern) eigenständig festzusetzen und sich am jährlichen Finanzbedarf zu orientieren“, so Heitauer.daa