Chieming – In der letzten Gemeinderatssitzung der zu Ende gegangenen Wahlperiode wurde mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem dazugehörigen Satzungsbeschluss das Seniorenzentrum Chieming auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 einstimmig vom Gremium beschlossen und damit endgültig auf den Weg gebracht.
Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange
Bereits im Januar war der vorhabenbezogene Bebauungsplan gebilligt worden, musste aber neu ausgelegt werden, insbesondere bezüglich des Schallschutzes sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans. Der Planentwurf mit Begründung, erstellt durch das Planungsbüro „BEGS GmbH“ in Traunstein, lag ab Anfang Februar einen Monat lang im Rathaus zur Einsichtnahme aus, teilte Bürgermeister Stefan Reichelt mit.
Acht Träger öffentlicher Belange haben in diesem Zeitraum Stellungnahmen abgegeben. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes teilte mit, dass die naturschutzfachliche Stellungnahme vom Juli 2025 weiterhin gilt. In der Planfassung vom Januar 2026 ist die Signatur für die zu pflanzende Stiel-Eiche zu ergänzen; der Uferstreifen des Krebsbachs soll grundsätzlich von Bebauung und sonstiger Nutzung freigehalten werden.
Aufgrund der komplexen naturschutzfachlichen Situation wird eine frühzeitige Abstimmung zur Freiflächengestaltungsplanung empfohlen sowie die Einrichtung einer qualifizierten Umweltbaubegleitung, die Aufnahme der maßgeblichen natur- und artenschutzrechtlichen Festsetzungen in den Durchführungsvertrag und die Meldung der Ausgleichsflächen an das Oberflächenkataster angeregt.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern verwies auf die frühere Stellungnahme, wonach angrenzende Handwerksbetriebe durch das geplante Seniorenzentrum in ihrem Betrieb nicht beeinträchtigt werden sollen. Auf Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe und auf die Standortsicherheit der Betriebe ist zu achten. Die Gemeinde Nußdorf sieht eine Ausweisung im Überschwemmungsgebiet als kritisch. Der Infektionsschutz, die Hygiene und die Medizinalaufsicht des Gesundheitsamtes fordern die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Berücksichtigung der hydrogeologischen Gegebenheiten bei der Niederschlagswasserversickerung und möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser. Zudem sei auf die aufgrund der Nähe zum Krebsbach vor Inbetriebnahme zu realisierenden vollständigen Hochwasserschutzmaßnahmen (Retentionsraumausgleich, Schutzmauer, hochwasserangepasste Bauweise), die Gewährleistung von Evakuierungsmöglichkeiten, Notfallpläne und eine sichere Erreichbarkeit sowie die Sicherstellung barrierefrei erreichbarer Außenbereiche zur Förderung von Mobilität, sozialer Teilhabe und psychischem Wohlbefinden der Bewohner zu achten.
Das Wasserwirtschaftsamt äußerte, dass ein wasserrechtliches Verfahren nicht erforderlich sei, weil kein Gewässerausbau vorgenommen werde. Folgende Punkte sind in den Bebauungsplan aufzunehmen beziehungsweise dem Projektträger zur Kenntnis zu geben: Vom Betreiber ist ein Sicherheitskonzept beziehungsweise ein Notfallplan für den Hochwasserfall aufzustellen. Die Hochwassergefahrenfläche weicht im fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurf vom März weiterhin geringfügig ab. Die Fläche ist mit der Fläche des hydrologischen Gutachtens abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren. Anforderungen, die bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens zu berücksichtigen sind, sind dem Vorhabensträger zur Beachtung mitzuteilen.
Sicherheitskonzept
muss erstellt werden
Bürgermeister Reichelt erläuterte vor der Beschlussfassung des Gremiums, dass hinsichtlich der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes der Bebauungsplan in der Plandarstellung und in der textlichen Beschreibung der Maßnahmen zu berichtigen ist. „Im Planteil ist der Flutkorridor als faktisches Überschwemmungsgebiet eines hundertjährlichen Hochwassers darzustellen. Alle Beschreibungen, die auf Hochwasserschutzmaßnahmen hindeuten, sind zu überarbeiten, und die Funktion der Strömungslenkung ist klarzustellen.“ Die Hochwassergefahrenfläche ist noch einmal mit der Fläche im hydrologischen Gutachten von „AquaSoli“ vom September 2024 abzugleichen und der Bebauungsplan entsprechend anzupassen, sagte Reichelt abschließend.
Anschließend stimmte der Rat einstimmig für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Chieming“.