Austragshof darf eigenes Kirchlein errichten

von Redaktion

Rimstinger Gemeinderat stimmt Bau einer Hofkapelle im Außenbereich zu

Rimsting – Mit einem nicht alltäglichen Bauantrag beschäftigte sich der Rimstinger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in dieser personellen Konstellation. Ein Antragsteller möchte bei seinem neuen Austragshof oberhalb des Westenbachtals eine Hofkapelle errichten. Erst waren die Gemeinderäte aufgrund der Größe und insbesondere der Höhe skeptisch. Doch die Argumente des Landwirts überzeugten, zumal die Kapelle bis auf die Nachtstunden öffentlich zugänglich sein soll.

Zum konkreten Sachverhalt: Der Antragsteller möchte bei seinem Austragshof in der Oberdorfstraße in Rimsting eine eigene Hofkapelle in den Maßen 7,11 Meter auf 4,24 Meter errichten. Auch wenn es sich bei dem Austragshof um ein privilegiertes Bauvorhaben gehandelt hat, trifft dies für eine Hofkapelle natürlich nicht zu. Nach der Aussage der Verwaltung könne dieses Vorhaben aber nach Paragraf 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden. Laut diesem Paragrafen können „sonstige Vorhaben“ im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. „Dies gilt für Bauwünsche, die nicht privilegiert sind…“ Nach Angaben des Architekten sei die Gestaltung und die Größe der Kapelle im Vorfeld mit dem Landratsamt Rosenheim abgestimmt und entsprechend eine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt worden. Der Rimstinger Rat beriet sehr ausführlich über das Vorhaben, welches grundsätzlich nicht infrage gestellt wurde. Allerdings äußerten einige Räte Bedenken bezüglich Größe und Höhe der Hofkapelle. Nachdem Bürgermeister und Gemeinderat darüber abgestimmt hatten, kam dann auch der Antragsteller zu Wort. Er erklärte, dass die Größe notwendig sei, damit die ganze Familie in der Kapelle Platz habe.

Die Höhe sei notwendig, weil im Innenraum ein Gewölbe als Innenabschluss geplant sei. Zudem bestätigte er, dass die Kapelle, bis auf die Nachtstunden, natürlich öffentlich zugänglich sei. Aus dem Rat kamen aber dennoch die Bitte und der Wunsch, dass womöglich die Höhe etwas reduziert werden möge. „Vielleicht kann ja in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister eine flachere Dachneigung und eine geringere Turmhöhe geplant werden“, so die Anregung. daa

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