Fraueninsel – Sucht man in den sozialen Medien nach dem sechs Jahrhunderte alten Traditionsgasthaus auf der Fraueninsel, scheint das Comeback schon vollzogen. Im Facebook-Account „Zur Linde königlich bayerisches Gasthaus“ steht zu normalen Tageszeiten „Jetzt geöffnet“. Dass da etwas nicht ganz stimmen kann, wird aber schon daran deutlich, dass der letzte Post vom 2. Dezember 2025 stammt. Zum vergangenen Jahresende hat der alte Pächter nach einer Insolvenz eine der wohl bekanntesten Gaststätten und Hotels im Freistaat an die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung zurückgegeben.
Ende April endete Frist –
vier Bewerber übrig
Seitdem warten Insulaner und die seit Frühjahrsbeginn wieder zu Tausenden auf den Sehnsuchtsort im Chiemsee strömenden Touristen sehnsüchtig auf die Wiedereröffnung. Nun tut sich endlich etwas am Herzstück der Fraueninsel mit der symbolträchtigen Hausnummer 1. „Das Interessenbekundungsverfahren für die Neuverpachtung des Gasthauses ‚Zur Linde‘ auf der Fraueninsel endete planmäßig am 30. April 2026“, verkündet Pressesprecherin Ina Holzmüller von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung. Nachdem zunächst von etwa 20 Anwärtern auf die Neuverpachtung die Rede war, haben sich inzwischen die ernsthaftesten Bewerber herauskristallisiert. „Derzeit nehmen vier Bewerberinnen und Bewerber am Verfahren zur Neuverpachtung des Gasthauses ‚Zur Linde‘ auf der Fraueninsel teil und wurden bereits zu Gesprächen eingeladen“, verrät Holzmüller. Konkrete Namen sind in dieser Phase des Bewerbungsverfahrens nicht bekannt. Fest steht aber, dass nach Ende des Auswahlverfahrens und der Einigung auf alle Rahmenbedingungen möglichst zeitnah ein neuer Pachtvertrag unterschrieben werden soll.
Als möglicher Wunsch-Wiedereröffnungstermin war mal vom 1. Juni oder im Gespräch mit der Chiemgau-Zeitung auch vom „Frühsommer“ die Rede. Beides dürfte schwierig werden, da der neue Pächter erst ausgewählt und dann noch nötige Vorbereitungsarbeiten auf der Fraueninsel abwickeln muss. „Der konkrete Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Betriebs ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach aktuellem Stand ist eine Verpachtung weiterhin zeitnah realistisch. Wann der Betrieb wieder eröffnet, liegt anschließend im Ermessen der künftigen Pächterin beziehungsweise des künftigen Pächters“, erklärt die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung. Sprich: Ein konkreter Zeitpunkt ist derzeit nicht absehbar.
Die vorbereitenden Maßnahmen für den Pächterwechsel sowie die erforderlichen baulichen und technischen Ertüchtigungsarbeiten in der „Linde“ sind demnach weitgehend abgeschlossen. „Für den allgemeinen Bauunterhalt und weitere Maßnahmen zur Vorbereitung der Neuverpachtung fielen bislang Kosten im niedrigen sechsstelligen Bereich an“, berichtet Holzmüller. Für eine weitere Verzögerung der Neueröffnung könnte auch der Fakt sorgen, dass die „Linde“ nicht nur ein Gasthaus für Speis und Trank ist, sondern auch Hotel-Übernachtungen anzubieten hat.
Hotelzimmer muss der
Pächter ausstatten
„Für die Ausstattung der Hotelzimmer ist der künftige Vertragspartner zuständig“, stellt die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung mit. Und antwortet auf die Frage, ob Übernachtungs-Angebote Bedingung für die Wiedereröffnung des Wirtshauses „Zur Linde“ seien, dass man über „vertragliche Einzelheiten grundsätzlich keine Angaben machen kann“. Es bleibt also spannend beim Comeback des Gasthofs, der über 600 Jahre einer der wichtigsten Anlaufpunkte inmitten des Chiemsees war.