Einfamilienhäuser statt Holzbausiedlung

von Redaktion

Seeon-Seebrucker Rat genehmigt Vorbescheid zu neuem Konzept in Truchtlaching

Seeon-Seebruck – Nachdem es mit der ursprünglichen Planung nicht geklappt hat, auf dem Grundstück an der Seeoner Straße in Truchtlaching mit einer Holzbausiedlung bezahlbaren Wohnraum für Familien sowie für Alleinstehende und Paare zu schaffen, wählt der Grundstücksbesitzer nun einen anderen Weg: Auf dem 2.700 Quadratmeter großen Grundstück, rund 150 Meter vom Alzufer entfernt, soll eine Bebauung mit fünf Einfamilienhäusern ermöglicht werden.

Damit könne weiterhin ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs von bezahlbarem Wohnraum geleistet werden, insbesondere durch die Bereitstellung kleinerer und bedarfsgerechter Grundstückszuschnitte, heißt es aus der Verwaltung. Zugleich füge sich die Planung hinsichtlich Maßstab und Höhenentwicklung in das ländlich geprägte Umfeld ein und trage den örtlichen Siedlungsstrukturen Rechnung.

Wie Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) in der jüngsten Gemeinderatssitzung erklärte, sei das Vorhaben bereits im Januar dieses Jahres in nichtöffentlicher Sitzung vorbesprochen und mit dem Landratsamt Traunstein abgestimmt worden. Laut Landratsamt benötige die neue Planung mehrere Befreiungen vom aktuell geltenden Bebauungsplan „Truchtlaching – Seeoner Straße 13“. Da es sich um ein komplett anderes städtebauliches Konzept handle – also um Einfamilienhäuser anstatt eines Mehrfamilienhauses – und insbesondere die Baugrenzen nicht eingehalten würden, seien die Grundzüge der Planung betroffen. Diese könnten jedoch laut Baugesetzbuch befreit werden. Sollte die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen, könnte eine Genehmigung gegebenenfalls über den sogenannten „Bauturbo“ in Aussicht gestellt werden.

Der Empfehlung des Landratsamtes, vor dem Verkauf der einzelnen Parzellen mittels Vorbescheidsverfahren ein Baurecht sichern zu lassen, ist der Antragsteller nachgekommen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde einstimmig genehmigt. Zuvor tauchte jedoch eine Reihe von Fragen auf, nicht nur was die Abweichungen vom Bebauungsplan betrifft. Nach Informationen der Verwaltung sollen die Grundstücke frei auf dem Markt verkäuflich sein, wobei Einheimische bevorzugt werden sollen. Nachdem es sich bei dem Grundstück um ein Privatgrundstück handele, könne auch kein Rückkaufsrecht von der Gemeinde eingefordert werden. Pro Haus bedürfe es zudem eines eigenen Bauantrags, wenn es dann soweit sei. Weiter hieß es, dass auch bei den Nachbarn die Akzeptanz der vorgesehenen Planung vorhanden sei.

Der Beschluss, dem beantragten Vorbescheid mit den Abweichungen zuzustimmen, enthält die Bedingung, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, einen entsprechenden notariellen Vertrag mit den gemeindlichen Auflagen abzuschließen. Erst nach der Genehmigung des städtebaulichen Vertrages durch den Gemeinderat könne der Vorbescheid durch das Landratsamt erteilt werden, hieß es.

Die Entwicklung des Grundstücks wurde bereits 2023 angestoßen und ein Jahr später überplant. Ursprünglich sollten auf dem Grundstück in der Nähe des Alzbades zehn Reihenhäuser entstehen. Eine nachhaltige und innovative Bauweise hatte sich der Bauwerber vorgestellt – aus Holz, ohne jegliche chemische Schutzmittel und energetisch auf dem neuesten Stand. Dieses Konzept ließ sich jedoch nicht realisieren. ga

Artikel 1 von 11