Prien/Rosenheim – Die Vorstrafenliste des Prieners ist lang. Trotz seines jugendlichen Alters brachte er es überwiegend wegen Diebstahls und Betäubungsmitteldelikten bereits zu sechs Eintragungen im Bundeszentralregister. Darunter eine noch offene Jugendstrafe von acht Monaten. Nun musste er sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Dezember 2023 gemeinsam mit seinem Bruder in der Franziska-Hager-Mittelschule in Prien eine Herrenwinterjacke, ein Paar Turnschuhe, eine Geldbörse mit 60 Euro und eine Bankkontenkarte im Wert von 360 Euro entwendet zu haben.
Am 10. Januar vergangenen Jahres soll der Bruder entsprechend eines gemeinsam gefassten Tatplans zehn Euro aus einem Hofladen in Bad Endorf entwendet haben. Für einen weiteren Anklagepunkt, wonach der Angeklagte mit seinem Bruder eine Woche vorher Bargeld im Wert von 120 Euro aus dem König-Ludwig-Saal in Prien entwendet haben soll, gab es keine ausreichenden Hinweise.
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und gab an, dass möglicherweise ein Freund, der schon öfter mit seinem Bruder unterwegs gewesen wäre, an der Tat beteiligt gewesen sein könnte. Im Übrigen zeigte sich der 19-Jährige geständig. Beim Vorfall in der Schule habe er ein T-Shirt entwendet. Ein Video belegte die Tatbeteiligung. Die Aufnahmen zeigten den Angeklagten beim „Schmiere stehen“ und das Brüderpaar krabbelnd entlang der Fenster im Eingangsbereich der Schule.
Bei Punkt zwei der Anklage räumte der Angeklagte zwar ein, mit vor Ort gewesen zu sein. Von dem Plan seines Bruders, den Hofladen zu bestehlen, wollte er jedoch im Vorfeld nichts gewusst haben. „Ich habe gedacht, er will sich ein Eis kaufen“, sagte der junge Priener vor Gericht. Man sei mit zwei weiteren Freunden im Auto unterwegs gewesen und umhergefahren. Während sein Bruder in den Hofladen gegangen sei, habe er mit einer Freundin auf dem Parkplatz eine Zigarette geraucht. Plötzlich sei sein Bruder aus dem Laden gekommen und Leute hinter ihm hergerannt. Da habe er seinen Bruder aufgefordert, das Geld zurückzugeben.
Der 21-jährige Fahrer des Wagens gab an, dass er zum Zeitpunkt der Taten beinahe täglich mit dem Brüderpaar umhergefahren sei. Den Grund, warum man zum Hofladen gefahren sei, wusste er nicht mehr. Allerdings erinnerte er sich daran, dass der Bruder des Angeklagten eine Art Sturmhaube getragen habe. „Wir waren beste Freunde, deshalb habe ich nicht nachgefragt“, sagte der Zeuge, den nun möglicherweise selbst eine Anklage wegen Beihilfe erwarten könnte. Die Hofladenbesitzerin schilderte, dass sie auf der Kamera auf einen vermummten Mann im Hofladen aufmerksam geworden sei, der sich erst an der Kasse zu schaffen gemacht und dann den Laden verlassen habe. Daraufhin habe sie mit ihrem Sohn die Verfolgung aufgenommen. Der junge Mann sei sehr höflich gewesen, habe sich sofort entschuldigt und die Münzen zurückgegeben. Das habe sie sehr berührt, berichtete die Landwirtin.
Ihrer Einschätzung nach waren der Angeklagte und seine Begleiterin an einer Stelle mit gutem Blick auf den Laden gestanden. Für sie war es gut vorstellbar, dass die beiden den Bereich beobachtet hätten. „Ich bete für Sie um Gottes Segen,“ richtete sie noch persönliche Worte an den Angeklagten und überreichte ihm eine Glaubens-CD.
Laut Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelfer ist der Angeklagte mittlerweile auf einem guten Weg. Seit einem Jahr sei er nicht mehr straffällig geworden. Er habe sich um Arbeit bemüht und sei dabei, sein Leben auf die Reihe zu bekommen. Es habe viele Brüche und Auffälligkeiten im Leben des jungen Mannes gegeben, die Reifeverzögerungen und damit eine Ahndung nach Jugendstrafrecht nahelegten, so die sozialpädagogische Einschätzung.
Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelfer regten an, auf eine Haftstrafe zu verzichten, um die gute berufliche und persönliche Entwicklung nicht zu gefährden. Für Staatsanwältin Stoib waren beide Tatvorwürfe erwiesen und eine Vollzugsstrafe unabdingbar. Unter Einbeziehung des Urteils aus 2023 forderte sie eine Jugendstrafe von einem Jahr. Die Vorfälle seien lang her und der Schaden moderat, dennoch seien die Taten geplant gewesen und zeugten von krimineller Energie.
Verteidiger Maximilian Hoh plädierte für eine moderate Jugendstrafe zur Bewährung, da er seinen Mandanten auf einem guten Weg sah. Das Jugendschöffengericht sah den Tatnachweis in beiden Anklagepunkten erbracht, wobei der Angeklagte beim Hofladen keinen aktiven Tatbeitrag geleistet habe. Ob er letztendlich Schmiere gestanden habe, sei nicht entscheidend. Der Angeklagte bringe acht Monate mit und die müssten aufgestockt werden, allerdings mit Bewährung. Der entstandene Schaden sei zu gering, um ihn ein Jahr einzusperren und damit die gute Entwicklung kaputtzumachen, betonte Richter Marco Bühl in seiner Urteilsbegründung.
Straffällig und doch auf einem guten Weg: Das Jugendschöffengericht verurteilte den 19-jährigen Priener wegen Diebstahls in Mittäterschaft und Beihilfe zum Diebstahl unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Christa Auer