Seeon-Seebruck – In der jüngsten Sitzung des Seeon-Seebrucker Gemeinderats wurden eine Reihe von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen einstimmig genehmigt. Darunter die Neuerrichtung eines Carports mit Geräteraum im Herzog-Tassilo-Weg in Seeon.
Der Antragsteller möchte eine bestehende Garage abbrechen und einen neuen Carport bauen, wofür es jedoch Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan bedarf. Gemeinderätin Manuela Kral (CSU) bezeichnete das Vorhaben als sehr positiv: „Das wird eine Bereicherung für die Straße.“
Allgemein positiv beurteilt wurde auch die Aufstockung und Erweiterung über der Garage an einem bestehenden Wohnhaus in der Sonnleitenstraße in Truchtlaching. Durch die Erweiterung soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Der Vorhabensträger müsse sich aber verpflichten, die städtebaulichen Anforderungen einzuhalten, heißt es im Beschlussvorschlag. Erst nach einer notariellen Beglaubigung und Genehmigung des Gemeinderats könne die Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt werden.
Dem Einbau einer Hackschnitzelheizung in ein Nebengebäude auf einem Anwesen im Kohlstattweg in Seeon sollte nach dem Willen des Gemeinderats nichts entgegenstehen. Die Familie möchte von Gas auf Hackschnitzel umsteigen. Neben der Heizung soll auf dem Grundstück auch eine Hackschnitzellagerung möglich sein.
Wie Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) erklärte, habe das Landratsamt Traunstein bereits eine Zusage erteilt, fordere aber einen vernünftigen Eingabeplan.
Ein Thema, das die Gemeinde vermehrt beschäftigt, ist die Umwidmung von Wohnungen zu Ferienwohnungen. In den aktuellen Fällen ging es um Nutzungsänderungen von Wohnungen zu Ferienwohnungen in der Johann-Kagermeier-Straße und in der Traunsteiner Straße in Seebruck. Beide Immobilien befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet, in dem Ferienwohnungen ausnahmsweise zugelassen sind.
Nach Angaben der Verwaltung seien seit 2023 insgesamt 32 Nutzungsänderungen im Bauamt eingegangen. Zu den Bedenken des Gemeinderats, dass dem Wohnungsmarkt dadurch Wohnungen entnommen werden könnten, teilte Bauamtsleiter Josef Heiss mit, dass im Falle einer Ablehnung durch den Gemeinderat das Landratsamt das Baurecht ersetzen könne. Heiss regte an, sich eventuell über eine Satzung Gedanken zu machen, wie künftig mit Umwidmungen von Wohnungen in Ferienwohnungen umgegangen werden soll. ga