Siegsdorf – Im Oktober 2025 hatte der Gemeinderat Siegsdorf die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ beschlossen und im beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht. Ziel der Planungen war dabei die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung der bestehenden Gewerbeflächen.
In der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden haben drei Teilnehmer keine Rückmeldung gegeben, während elf beteiligte Behörden ihr Einverständnis meldeten. Weitere elf Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme mit Anregungen und Einwänden ab. Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern erforderte dabei ebenso keine Planungsänderungen wie die des Regionalen Planungsverbandes, des Fernstraßen-Bundesamtes, des Staatlichen Bauamtes Traunstein und der Kreis-Straßenverwaltung.
Anregungen der
Naturschutzbehörde
Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes erforderten jedoch nachträgliche Änderungen der Bebauungsplanunterlagen. Dies galt ebenso für die sehr umfangreiche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein. Die Schreiben von drei Bewohnern der Nachbarschaft wurden von Verwaltung und Gemeinderat ausführlich beantwortet. Diese erforderten jedoch keine Planungsänderungen, genau wie die Stellungnahmen von Telekom, Vodafone und der IHK.
Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet. Mit dessen Unterzeichnung waren die Voraussetzungen für einen Satzungsbeschluss erfüllt. Die Kosten für bauliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehen, übernimmt der Vorhabenträger. Die Planungshoheit der Gemeinde bleibt davon unberührt.
Gemeinderat Willi Geistanger (Grüne) betonte vor der Abstimmung, er werde dem Satzungsbeschluss zwar zustimmen. Den städtebaulichen Vertrag, der in nichtöffentlicher Sitzung auf der Tagesordnung stand, werde er jedoch ablehnen. Bei einer Gegenstimme von Gemeinderätin Marlis Neuhierl-Huber (Grüne) beschloss der Gemeinderat daraufhin mit 16:1 Stimmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ sowie die dazugehörige Begründung in der Planfassung vom 12. Mai 2026 als Satzung.
Für zwei Bauanträge konnte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen, stellte jedoch bei angepasster Planung eine Zustimmung in Aussicht. Die „Solidhaus Bauträger GmbH“ möchte in der Neumayerstraße 7 ein älteres Bestandsgebäude abbrechen. An dieser Stelle soll ein Neubau mit sechs Wohnungen, vier Carports und sechs Stellplätzen errichtet werden.
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit den Maßen von circa zwölf mal 16 Metern. Die sechs Wohneinheiten liegen zwischen 44 und 90 Quadratmetern und erfordern insgesamt zehn Stellplätze. Die Anlage der Stellplätze fast ausschließlich entlang der Grundstücksgrenze ist für die Gemeinde nicht befriedigend. Dies würde beim Winterdienst zu großen Problemen führen.
Carports teilweise
außerhalb des Baufensters
In der derzeit laufenden 35. Änderung des Bebauungsplanes wird eine Festsetzung vorbereitet, die nur eine Zufahrt pro Grundstück zulässt. Damit wäre die derzeitige Anordnung unzulässig. Zudem liegen die Carports teilweise außerhalb des Baufensters und das Vordach ragt bis an die Grundstücksgrenze. Das Gremium folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, auf die Planreife der Bebauungsplanänderung zu warten. Das gemeindliche Einvernehmen und ein Verfahren mittels „Bauturbo“ wurden abgelehnt. Dem Bauwerber wurde jedoch signalisiert, dass bei einer angepassten Planung eine Zustimmung möglich sei.
Auch der Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Adelholzenerstraße wurde einstimmig zurückgewiesen. In der Sitzung am 20. Januar 2026 hatte das Gremium bereits die entsprechende Bauvoranfrage behandelt und ihr Einvernehmen erteilt. Damals wurde jedoch eine Nachbesserung bei der Darstellung der Außenanlagen gefordert.
Aufgrund der Hanglage und des sensiblen Geländes stellt die Gestaltung hohe Anforderungen an die Bewältigung der Höhendifferenzen. Die Planung der Außenanlagen sowie die Geländemodellierung sind jedoch immer noch undeutlich dargestellt. Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde muss der Plan in dieser Hinsicht nochmals angepasst werden.
Der Gemeinderat verweigerte daher das gemeindliche Einvernehmen und erteilte keine Befreiungen. Eine Zustimmung wurde jedoch in Aussicht gestellt, wenn die Außenanlagen im Eingabeplan nachvollziehbar dargestellt werden und eine positive Rückmeldung der Genehmigungsbehörde vorliegt.