Breitbrunn – Mit der Neufassung der Satzung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts befasste sich der Gemeinderat Breitbrunn in seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl. Die Gemeinderäte einigten sich darauf, dass die Pauschale für das Sitzungsgeld von bislang 30 Euro pro Sitzung auf 35 Euro zu erhöhen.
Neben dem Sitzungsgeld ging es auch um die Pauschalentschädigungen, die von zwölf Euro auf 20 Euro erhöht wurde.
Neu ist, dass eventuell anfallende Betreuungskosten für spezielle, im Haushalt des Ratsmitglied lebende Personen, ebenfalls von der Gemeinde übernommen werden. Voraussetzung ist der Nachweis der anfallenden Kosten.
Die Mitglieder des Breitbrunner Gemeinderates hatten den Entwurf der Satzung vor der Sitzung erhalten. In dieser Satzung wird die Zusammensetzung des Gemeinderates, die Bestellung der Ausschüsse, die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder mit deren Entschädigung und die Rechtsstellung der Bürgermeister geregelt. Der Entwurf der Satzung wurde vorgestellt und von den Gemeinderatsmitgliedern eingehend beraten. Der Breitbrunner Gemeinderat beschloss anschließend gemäß Artikel 20a, 23, 32, 33, 34, 35 und 103 der Gemeindeordnung, die vorliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Breitbrunn zu erlassen.daa