TSV Siegsdorf baut trotz Absage

von Redaktion

Sportler sanieren Anlagen trotz ausbleibender Förderung vom Bund – Weitere Bauprojekte auf Agenda

Siegsdorf – Der Gemeinderat Siegsdorf hat sich in seiner Sitzung über den Stand der Planungen und der Finanzierung zur Sanierung der Sportanlagen des TSV Siegsdorf im Gastager Feld informiert, die das Vorgängergremium auf den Weg gebracht hatte. Siegsdorf erhält zwar keine Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, wird aber dennoch den ersten Bauabschnitt vom TSV Siegsdorf umgesetzt.

3.600 eingereichte
Projektskizzen

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Bundesprogramm hatte die Gemeinde Siegsdorf eine Projektskizze für die Sanierung der Sportanlagen des TSV Siegsdorf 1909 im Gastager Feld eingereicht. Der Haushaltsausschuss des Bundestages konnte aus insgesamt rund 3.600 bundesweit eingereichten Projektskizzen lediglich 314 Vorhaben für eine Bundesförderung auswählen. Da insgesamt nur 333 Millionen Euro zur Verfügung standen, wurde die von der Gemeinde Siegsdorf eingereichte Projektskizze nicht berücksichtigt.

In enger Abstimmung mit dem Bauherrn TSV Siegsdorf soll der erste Bauabschnitt mit Unterstützung von Landesfördermitteln des BLSV baldmöglichst realisiert werden. Dieser umfasst die Umrüstung des Trainingsareals zu einem Kunstrasenplatz, den Ersatzneubau des Funktionsgebäudes sowie die Sanierung der Rasentrainingsplätze. Der Vorsitzende des TSV Siegsdorf, Franz Brecht, hat bereits einen Förderantrag beim BLSV gestellt. Nach erwarteter Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird die Finanzierungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Verein wirksam, sodass der Verein mit der Umsetzung beginnen kann.

Der Gemeinderat Siegsdorf wird in seiner Sitzung im August darüber beschließen, die Maßnahme mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe der ungedeckten Kosten zu unterstützen. Dabei hat der TSV als Bauherr zehn Prozent der Gesamtkosten selbst zu tragen. Die Höhe des gemeindlichen Zuschusses richtet sich nach der Entscheidung über die beantragten Landesmittel und liegt voraussichtlich bei 2,96 Millionen Euro.

Wie Kämmerer Josef Bauer weiter erklärte, sei für den Herbst 2026 eine neue Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geplant. Die Gemeinde Siegsdorf beabsichtige, sich dann mit den weiteren Bauabschnitten – der Sanierung des Hauptspielfeldes sowie der energetischen Sanierung und Modernisierung des Vereinsheims – erneut am Verfahren zu beteiligen. Die Mittel für den Zuschuss der Gemeinde und die Vorfinanzierung der Landesmittel sind im Haushaltsplan 2026 enthalten. Auf die Frage aus dem Gremium, ob eine erneute Beteiligung im Herbst überhaupt sinnvoll sei, erklärte der Kämmerer, dass die aufwendigen Vorarbeiten bereits im ersten Antrag erledigt worden seien und man die Chance darum nicht ungenutzt lassen sollte. Dr. Jürgen Leikert (CSU) und Peter Mayer (SPD) brachten die Möglichkeiten einer künftigen Nutzung des Allwetterplatzes durch andere Ortsvereine zur Sprache.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und unterstützt weiterhin die geplante Vorgehensweise zur schrittweisen Modernisierung der Sportanlagen des TSV Siegsdorf im Gastager Feld. Damit sei die finanzielle und organisatorische Grundlage für die schrittweise Modernisierung der Sportanlagen des TSV Siegsdorf geschaffen.

Zudem genehmigte der Rat die Umnutzung eines Teilbereiches eines Wohnhauses am Scharamer Weg in eine Ferienwohnung. Bei dem ehemaligen Bauernhaus, das ein Baudenkmal ist, soll das Erdgeschoss weiterhin als Wohnsitz der Eigentümerin genutzt werden, während das Obergeschoss als Ferienwohnung umgerüstet wird. Einstimmig schloss sich der Rat mit 17 zu null Stimmen dem Votum des Bauausschusses an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Vorhaben im
Bauturbo-Verfahren

Auch die Voranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in der Seelauer Straße bewertete der Gemeinderat einstimmig positiv. Zur Erschließung des Neubaus muss der vorhandene öffentliche Feld- und Waldweg auf 3,50 Meter verbreitert und ausgebaut werden. Leitungs-, Geh- und Fahrtrechte wurden dazu bereits notariell gesichert. Die Anbauverbotszone von 15 Metern zur Traunsteiner Straße ist zu berücksichtigen. In Absprache mit der Kreisbaumeisterin kann das Vorhaben im Bauturbo-Verfahren abgewickelt werden.

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