Apartment statt „Zirbelstube“?

von Redaktion

Rat Reit im Winkl lehnt Umbau in reine Ferienwohnung ab – Weitere Anträge wurden bewilligt

Reit im Winkl – Das Restaurant „Zirbelstube“ soll nach dem Willen des Eigentümers aufgegeben werden. Mit einem entsprechenden Antrag befasste sich der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung. Außerdem ging es um eine Angelegenheit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms, einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung und einen Bauantrag auf Erweiterung eines Wohngebäudes.

Keiner will die
Gastronomie betreiben

Für ein Anwesen am Hauchen lag ein Antrag auf Vorbescheid auf Nutzungsänderung des bestehenden Restaurants „Zirbelstube“ in eine Ferienwohnung vor. Begründet wurde der Antrag damit, dass sich für die Gastronomie kein Käufer finde, der diese weiterbetreiben möchte. Im Gebäude befinden sich in den oberen Geschossen bereits Ferienappartements. Diese Nutzung soll für eine gesicherte Weiternutzung auf das Erdgeschoss erweitert werden. Eine Erweiterung der Gebäudekubatur soll nicht erfolgen. Die Fassade bleibt unverändert, der verbleibende, größere Teil des Gebäudes bleibt unangetastet.

Bei dem Gebiet dürfte es sich um eine Gemengelage Wohnen/Tourismus handeln, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Das bedeute, es liege nicht eindeutig ein Gebiet nach der Baunutzungsverordnung vor, sondern eine Mischnutzung aus Wohnen und Tourismus. Daher sei grundsätzlich die Bildung von weiteren Ferienwohnungen zulässig.

Allerdings habe die Gemeinde die Erfahrung gemacht, dass in Gebäuden, in denen sich ausschließlich Ferienwohnungen befinden, sich gerne verkappte Zweitwohnsitze bilden würden. Wenn allerdings der Vermieter beziehungsweise ein Verwalter direkt im Haus wohne, würden die Ferienwohnungen besser betreut und die Auslastungen seien zumeist wesentlich besser.

Die Verwaltung schlug vor, dass wenigstens eines der geplanten Appartements in eine allgemeine Wohneinheit im Erstwohnsitz umgenutzt werden solle. Andernfalls sei der Antrag abzulehnen. Der Gemeinderat vertrat einhellig diese Ansicht und verweigerte für den Antrag auf Vorbescheid einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Bewilligt wurde ein Antrag im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für Umbaumaßnahmen am Hotel Löwen in der Ortsmitte an der Tiroler Straße. An der Südfassade sollen der Verschlag entfernt und eine neue Eingangstür und ein Fenster zur Erschließung der Ferienwohnung eingebaut werden. An der Nordfassade ist geplant, die Schiebetür durch eine Haustüre mit Oberlicht zu ersetzen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms wurden der Austausch der Fenster und Türen für den Frühstücksraum sowie der Austausch der Hoteleingangstüre beantragt.

Von den zuwendungsfähigen Kosten werden nach Auskunft von Bürgermeister Matthias Schlechter 30 Prozent, maximal 10.000 Euro gefördert. Entsprechende Haushaltsmittel seien eingeplant. Die Städtebauförderung trage vom geförderten Betrag 60 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 30.275 Euro errechnet sich eine kommunale Förderung in Höhe von 9.082 Euro. Davon erstattet die Regierung von Oberbayern 5.450 Euro, die Gemeinde trägt 3.633 Euro. Der Gemeinderat begrüßte gemäß einstimmigem Beschluss den Austausch der Fenster und Türen zur Umgestaltung für den Frühstücksraum sowie den Austausch der Hoteleingangstüre im Sanierungsgebiet als Verbesserung des Ortsbildes und bewilligte die Förderung der Maßnahme.

Die neuen Eigentümer eines Anwesens am Beginn der Birnbacher Straße, eine Erbengemeinschaft, planen die Modernisierung des Gebäudes im Sinne einer funktionsgerechten Verwendung. Vorgesehen sind eine Abdichtung und Trocknung des Mauerwerks im Erdgeschoss, der Austausch von Fenstern sowie die Modernisierung der technischen Infrastruktur. Hierfür lag ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung vor. Nach Auskunft von Bürgermeister Matthias Schlechter liegt das Gebäude im Sanierungsgebiet „Ortskern Reit im Winkl“. In einem Sanierungsgebiet seien unter anderem sonstige Maßnahmen gemäß Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Reit im Winkl genehmigungspflichtig. Das Vorhaben entspreche den Zielen und Zwecken der Sanierungssatzung und werde als lohnenswert angesehen. Der Gemeinderat begrüßte einstimmig die Instandsetzung und Modernisierung des Anwesens und erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Vom Besitzer eines Anwesens am Dürrach in Blindau lag ein Bauantrag auf Erweiterung des Wohngebäudes um eine zusätzliche Wohneinheit und eine Garage vor. Das Vorhaben war bereits im Rahmen eines Vorbescheidantrags in einer Gemeinderatssitzung im Mai 2025 behandelt worden. Trotz der Vielzahl der notwendigen Befreiungen hatte sich der Gemeinderat damals entschieden, sämtlichen zuzustimmen, da weiterer Wohnraum für eine Familie geschaffen und das Ortsbild nicht negativ beeinflusst werde.

Wohngebäude
darf erweitert werden

Auch für den jetzt eingereichten Bauantrag erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Für die Befreiungen hinsichtlich Überschreitung von zulässiger Geschossflächen- und Grundflächenzahl, Baugrenze sowie der Firstrichtung und des Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie wurde dieses Einvernehmen ebenfalls erteilt.

Artikel 1 von 11