Bis zu 1.000 Euro Strafe

Ruhpolding passt Sperrzone an

von Redaktion

Ruhpolding – Nach dem Brand am Saurüsselkopf hat Ruhpolding die geltende Allgemeinverfügung zum Betretungs- und Befahrungsverbot angepasst und den Sperrbereich verkleinert. Wegen anhaltender Gefahren durch Steinschlag und umstürzende Bäume bleiben die Forst- und Wanderwege ab der Abzweigung zur Fahsteigen-Diensthütte in Richtung Staubfall bis zur Schneise zwischen Fahsteigenschneid und Fischbachschneid gesperrt. Der Forstweg in Richtung Staubfall bleibt begehbar beziehungsweise befahrbar. Ausgenommen vom Verbot sind Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie die zuständige Forstverwaltung. Verstöße werden verfolgt und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

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