Siegsdorf – Mehrere vorliegende Eingabepläne und eine Bauvoranfrage befürwortete der Siegsdorfer Gemeinderat jeweils einstimmig.
Ein Antragsteller möchte ein landwirtschaftliches Anwesen in Spirka im Bereich des Wohngebäudes aufstocken, um die Schaffung einer Austragswohnung zu ermöglichen. Gemeinderatsmitglied Christina Haas (CSU) musste dazu von den Beratungen ausgeschlossen werden.
Aufstockung für
Austragswohnung
Geplant ist die Aufstockung des Wohnteils um circa 1,50 Meter Höhe auf das Niveau des rückwärtigen landwirtschaftlichen Gebäudeteils. Dadurch sollen künftig zwei Wohneinheiten entstehen: Wohneinheit eins mit 121,33 Quadratmetern im Erdgeschoss und Wohneinheit zwei mit 225,84 Quadratmetern in Ober- und Dachgeschoss. Eine positive Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein liegt bereits vor. Der Gemeinderat hatte einer entsprechenden Bauvoranfrage bereits im Herbst 2022 das Einvernehmen erteilt. Mit 15:0 Stimmen erteilte das Gremium sein Einverständnis zu den Planungen; ein Stellplatznachweis ist noch nachzureichen.
Ebenfalls ohne Einwände wurde dem Antrag zum Anbau einer Terrasse an ein bestehendes Wohnhaus und einer Nutzungsänderung der Wohnräume im ersten Obergeschoss in eine Ferienwohnung an der Maria-Eck- Straße zugestimmt. Das Bestandsgebäude soll dabei im Westen mit einem Anbau (sechs Meter mal sechs Meter) erweitert werden, wobei die Dachfläche des Anbaus als Terrasse genutzt werden soll. Zudem sollen die bestehenden Wohnräume im ersten Obergeschoss künftig als separate Ferienwohnung (circa 75 Quadratmeter) genutzt werden. Die nachgewiesenen Stellplätze für das Vorhaben sind ausreichend, die geplante Erweiterung steht im Verhältnis zum Bestand. Auch die Bauvoranfrage hatte die Gemeinde im November 2025 bereits befürwortet.
Einem Tekturplan für ein bereits genehmigtes Bauvorhaben, ebenfalls an der Maria-Eck-Straße gelegen, konnte ebenfalls ohne Diskussion das Einvernehmen erteilt werden. Es handelte sich dabei um eine geringfügige Verlängerung des geplanten Anbaus um 0,30 Meter, um eine harmonische Abrundung des gesamten Bestandes zu erzielen.
Des Weiteren lag dem Gremium eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung auf einem noch unbebauten Grundstück an der Marienwerder Straße vor, das im „Bau-Turbo-Verfahren“ abgewickelt werden soll. Das Grundstück liegt außerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Hammer 2“; die Abwicklung im Bau-Turbo-Verfahren wurde im Vorfeld bereits positiv mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Für das Wohnhaus (elf Meter mal 7,30 Meter) sind im Erdgeschoss der Eingangsbereich, ein großer Koch-/ Ess- und Wohnbereich sowie ein Badezimmer und zwei zusätzliche Zimmer geplant. Im Untergeschoss sollen die Einliegerwohnung, Keller- und Technikräume sowie eine Garage entstehen, die im südöstlichen Bereich über eine Treppe erschlossen werden.
Wohnhaus im
„Bau-Turbo-Verfahren“
Ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Einheimischenbindung wurde bereits abgeschlossen. Das AELF Traunstein empfahl im Verfahren einen Abstand von mindestens einer Baumlänge zum bestehenden Wald, um die Gefahr durch umstürzende Bäume zu minimieren. Für die Realisierung des Vorhabens sind Ausgleichsflächen erforderlich. Der Antragsteller plant den notwendigen Eins-zu-eins-Ausgleich in der Nähe des Hammerer Tennisplatzes und muss sich dazu mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen. Der Gemeinderat gab einstimmig das Einverständnis zu den Planungen und die Zustimmung zu den erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen sowie den Verfahrensablauf mittels Bau-Turbo. Im Zuge des Verfahrens wird die im Grundstück befindliche Wasserleitung mit einer Dienstbarkeit gesichert.