Gasspeicher: Gstadt beauftragt Anwalt

von Redaktion

Die Zukunft der Gasspeicheranlage Breitbrunn-Gstadt ist ungewiss. Um die Interessen der Gemeinde im Stilllegungsverfahren zu wahren, hat der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Gstadt – Die Zukunft der Gasspeicheranlage Breitbrunn-Gstadt ist nach wie vor ungewiss. Doch die Gemeinderäte Gstadts zeigten sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung entschlossen, die rechtlichen Interessen der Gemeinde zu wahren. Eine anwaltliche Vertretung muss her.

Gemeinde erhält
Verfahrensrechte

Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) informierte den Gemeinderat ausführlich über die aktuelle Situation. Er erklärte, dass die „Uniper Energy Storage GmbH“ bei der Bundesnetzagentur ein Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Erdgasspeicheranlage Breitbrunn eingeleitet habe. Ziel sei, die Anlage zum 31. März 2027 außer Betrieb zu nehmen.

Die Gemeinde habe sich frühzeitig gegenüber der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde positioniert, ihre Interessen durch entsprechende Anschreiben eingebracht und im April dieses Jahres zudem die Beiladung zum laufenden Verfahren beantragt, um ihre Belange aktiv vertreten zu können. Mit Beschluss der Beschlusskammer sieben der Bundesnetzagentur vom 28. Mai wurde diesem Antrag stattgegeben und die Gemeinde zum Verfahren beigeladen.

„Die Bundesnetzagentur hat damit festgestellt, dass die Stilllegung der Gasspeicheranlage geeignet ist, die Interessen der Gemeinde erheblich zu berühren. Dies sind insbesondere die kommunale Versorgungssicherheit, die örtliche Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr sowie die wirtschaftliche Situation der Gemeinde“, zitierte Hainz. Er fügte hinzu, dass die Gemeinde durch die Beiladung Verfahrensrechte erhalte und Einsicht in die Verfahrensunterlagen nehmen könne.

„Die Beiladung der Gemeinde erfolgt auf Grundlage des Paragrafen 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG (einfache Beiladung). Voraussetzung ist eine mögliche erhebliche Betroffenheit eigener Interessen durch den Verfahrensausgang. Die Bundesnetzagentur hat diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall bejaht, da sowohl wirtschaftliche als auch infrastrukturelle und sicherheitsrelevante Belange der Gemeinde berührt sind. Mit der Beiladung ist die Gemeinde formell am Verfahren beteiligt und kann ihre Interessen rechtlich wirksam geltend machen.“

Hainz betonte, dass aufgrund der Komplexität und fachlichen Tiefe des energiewirtschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine juristische Begleitung angezeigt sei, um die Verfahrensrechte sachgerecht wahrzunehmen und mögliche rechtliche Auswirkungen für die Gemeinde fundiert zu bewerten. Allerdings entstünden damit Kosten, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden könne. Zudem hängen die Kosten vom Umfang und Verlauf des Verfahrens ab. Entsprechende Haushaltsmittel seien im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit bereitzustellen.

In der anschließenden Diskussion befürwortete Michael Rappl (FWG) eine frühzeitige anwaltliche Beteiligung. Peter Hoffmann (Bürgerliste) hingegen meinte, dass derzeit nur die Lagerstätte für Erdgas geprüft werde und es deshalb noch nicht nötig sei, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Bürgermeister Hainz hielt entgegen: „Wir dürfen uns keinen Fehler erlauben.“ Sowohl Georg Anderl (Bürgerliste) als auch Hainz’ Fraktionskollegen Florian Pletzenauer, Jakob Bichler und Sepp Gartner forderten, sich frühzeitig um eine anwaltliche Vertretung zu bemühen. Gartner sagte wortwörtlich: „Der frühe Vogel fängt den Wurm.“

Peter Kerschl (Bürgerliste) hakte nach, warum dies nicht Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft sei. Hainz erklärte, dass der Standort der Gasspeicheranlage Gstadt sei und deshalb Gstadt die Aufgabe zufalle zu agieren.

Anwaltskosten noch
nicht abschätzbar

Im abschließenden Beschlussvorschlag wurde festgehalten, dass die Gemeinde Gstadt mit Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28. Mai zum Verfahren beigeladen wurde und damit umfassende Beteiligungsrechte besitzt. Der Bürgermeister ist zu bevollmächtigen, zur Wahrung der rechtlichen Interessen der Gemeinde eine geeignete anwaltliche Vertretung zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat fortlaufend über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren. Diesem Beschlussvorschlag stimmte das Gremium mit 13:0 zu.

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