Strandbad wegen neuer Regel geschlossen

von Redaktion

Das Priener Strandbad hat auch im Juni noch nicht geöffnet, obwohl es bereits im Mai seinen Betrieb aufnehmen sollte. Eine neue Richtlinie sorgt bei Geschäftsführer Dirk Schröder für Unmut und verzögerte die Eröffnung. Auch Bürgermeister Andreas Friedrich kritisiert die Vorgaben. Nun soll das Bad heute öffnen.

Prien Sommer, Sonne, Strand – genau das verbindet man mit dem Monat Juni. Auch hier in der Region gab es Anfang Juni den Startschuss vom Gesundheitsamt für die Badesaison am Chiemsee. Doch nicht in Prien: Das Strandbad des Prienavera Erlebnisbads ist noch immer geschlossen. Eigentlich sollte die Badestelle am Chiemsee schon im Mai öffnen, doch sie ist immer noch geschlossen. Woran das liegt? Auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung äußert sich der Geschäftsführer des Strandbads sichtlich enttäuscht.

Eigenverantwortung
gewünscht

Der Grund für die verspätete Öffnung des Strandbads sei eine neue Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), die auch die Wasseraufsichten an Naturbadestellen regeln soll. Diese angepasste Regelung von Februar dieses Jahres besagt: Das Bad müsse sicherstellen, dass das Personal vor der Saisoneröffnung eine kombinierte Rettungsübung im Strandbadbereich im See absolviert. Nur dann dürften die Mitarbeiter zur Wasseraufsicht eingesetzt werden.

Der Geschäftsführer des Strandbads, Dirk Schröder, betont, dass die Sicherheit der Gäste oberste Priorität habe. Bisher wurden die Personalschulungen und Übungen während der Saison durchgeführt, auch wenn dies laut dem alten Regelwerk gar nicht festgeschrieben war. Ein erster Übungstermin vor Saisonbeginn war zwar angesetzt, doch aufgrund der niedrigen Wassertemperatur im See musste dieser verschoben werden.

Mitte dieser Woche (17. Juni) fand nun die geplante Rettungsübung im See statt. Durch den Zwei-Schicht-Betrieb und die Ferien sei aufgrund des Personalproblems dazwischen keine Übung möglich gewesen, so Schröder. Die Rettungsübung in dieser Woche sei ohne Probleme verlaufen, sodass neun Personen geschult werden konnten. Diese dürfen nun die Wasseraufsicht übernehmen. Sieben weitere Personen werden noch in der Saison geschult.

Was für Unmut bei Schröder sorgt: der wachsende bürokratische Aufwand, der mit der Erweiterung des Regelwerks zusammenhängt und sie vor Einschränkungen stellt. So kritisiert Schröder die DGfdB und meint, dass er sich mehr Eigenverantwortung als Unternehmen wünschen würde. So wären klare Sicherheitsziele wirksamer als „immer detailliertere Verfahrensvorschriften“, wie es in der Stellungnahme von Schröder heißt. Er ist überzeugt, dass Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau das „richtige Signal für kommunale Bäder“ sei.

Der Priener Bürgermeister, Andreas Friedrich, äußert sich ebenfalls und stärkt dem Erlebnisbad den Rücken. Er sehe die Entwicklung zu immer detaillierteren Vorgaben kritisch, auch wenn es grundsätzlich richtig und wichtig sei, hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass „neue Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Sicherheitsgewinn stehen und für die Betreiber praktikabel umsetzbar bleiben.“

Ansonsten würden „zusätzlicher bürokratischer Aufwand und höhere Kosten“ sowie organisatorische und personelle Herausforderungen entstehen, die schließlich die Allgemeinheit tragen müsste. So hätten die Anforderungen beim Priener Strandbad zu einer verspäteten Öffnung geführt, was sowohl für die Besuchenden als auch für die Mitarbeitenden „ärgerlich“ sei, so der Priener Bürgermeister.

Die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen stellen laut eigener Aussage einen „sicheren Verantwortungs- und Rechtsrahmen für Bäderbetriebe dar“, so der Bäderverband. Diese Richtlinien müssten regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft und die zugrunde liegenden Gesetze, Verordnungen und Urteile fortwährend angepasst werden. Das sei in der Regel spätestens alle fünf Jahre der Fall.

So sei auch die Regelung, die beim Priener Strandbad für Unmut sorgte, keine Neuregelung, sondern eine „Anpassung und Präzisierung der bereits bestehenden Regelungen“. Die Anwendung des Regelwerks sei allerdings grundsätzlich freiwillig. Nur im Schadensfall müsse der Badebetrieb eine eigenverantwortliche Abweichung von den Regelungen genau begründen können.

Laut dem Bäderverband habe das Regelwerk zwei Monate vor der Anpassung „zum öffentlichen Einspruchsverfahren zur Verfügung“ gestanden. Alle Bürger Deutschlands hätten so die Möglichkeit gehabt, gegenteilige Meinungen zu äußern. Jedoch hätten sie zum Thema Rettungsfähigkeit keinen Einspruch erhalten. Auch in den Monaten, seitdem die angepasste Regelung in Kraft getreten ist, hätte den Verband keine Kritik erreicht.

Ab heute
soll geöffnet werden

Weiter betonen eine Sprecherin der DGfdB und Frank Achtzehn, der Leiter der Abteilung Regelwerk und Beratung, dass es „unstrittig“ sein sollte, dass das Aufsichtspersonal an dem jeweiligen Gewässer rettungsfähig ist und sich die Badegäste darauf verlassen können müssten. Auf diese Weise bleibt der Verband bei seiner Regeländerung, dass der Nachweis der Rettungsfähigkeit jährlich durch das Wasseraufsichtspersonal erbracht werden müsse. Speziell neu eingestellte Personen müssten diesen Nachweis noch vor dem ersten Einsatz in der Wasseraufsicht erbringen, so der Bäderverband.

Trotz der Einschränkungen und des bürokratischen Aufwands möchte das Erlebnisbad voraussichtlich ab dem heutigen Samstag den Strandbadbetrieb für diese Saison eröffnen.

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