Bernauer Gemeinderat lehnt Aufstockung ab

von Redaktion

Vorhaben fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein – Klares Nein mit 18:0 Stimmen

Bernau – Mit einem einstimmigen „Nein“ haben die Bernauer Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung den Tekturantrag eines Bauwerbers an der Priener Straße abgelehnt. Dieser plant auf einem Grundstück die Aufstockung des Altbestandes mit Einbau einer Liftanlage. Dabei soll anstelle des bereits genehmigten Pavillons im Erdgeschoss zur Erweiterung der Ladeneinheit ein Turmsegment mit drei Stockwerken entstehen.

Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) erinnerte an eine nicht-öffentliche Sitzung im Januar dieses Jahres. Bereits damals habe der Gemeinderat erhebliche Bedenken geäußert, „dass sich das Bauwerk nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Durch den ortsbildprägenden Charakter des Gebäudes unmittelbar am Ortseingang erscheinen die Planungen nicht passend. Die Mehrheit der Gemeinderäte spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Planung aus.“ Biebl-Daiber sagte weiter, dass die Verwaltung das beratende Büro „SEP Baur“, München, aufgrund der Lage des Grundstückes im Sanierungsgebiet Ortsmitte um eine Einschätzung gebeten habe. Dieses habe darauf hingewiesen, dass an der Stelle vormals ein Hof mit Toren gestanden habe, sodass die Gemeinde nicht das Argument ortsbildprägender Charakter verwenden sollte.

Das Landratsamt bat um eine Stellungnahme. Dabei heißt es, dass mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden kann, „wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist“. Die weitere Vorprüfung des Landratsamtes habe jedoch ergeben, dass sich das Bauvorhaben vermutlich nicht mehr im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) einfügt.

Der Antragsteller habe nun eine Frist bekommen, um weitere Unterlagen wie eine Gegenüberstellung von Wohnfläche und Gewerbe, Abstandsflächen sowie einen Stellplatznachweis vorzulegen. Aus Sicht der Verwaltung füge sich das Vorhaben nicht ein, da gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse unmittelbar an der Bundesstraße 305 beziehungsweise Priener Straße nicht mehr gewahrt werden, die Gewerbeeinheiten weiterhin nicht ausreichend definiert sind und ein finales Konzept für das Gesamtgebäude fehlt. Der Gemeinderat, so Bürgermeisterin Biebl-Daiber weiter, müsse nun dazu Stellung nehmen: Keine Stellungnahme gelte als Zustimmung.

Melanie Kinzner und Sepp Genghammer (beide Grüne) bewerteten das Ansinnen des Bauwerbers, mehr Wohnraum zu schaffen, positiv. Aber das „neue“ Gebäude sollte niedriger ausfallen, ergänzte Genghammer. Franz Praßberger (FW/ÜWG) kritisierte: „Der Bauwerber macht, was er will.“ Wilhelm Schellmoser (Bürgerliste) befand es „erschreckend, dass wir immer nur reagieren können“. Thomas Herian (Bürgerliste) forderte seine Ratskollegen auf, nicht weiter zu debattieren. Sepp Scheck junior (CSU) bat, die Pläne abzulehnen.

Was der Gemeinderat tat. Der Beschlussvorschlag, wonach sich das Bauvorhaben nicht einfügt und nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Gemeinde – insbesondere am Ortseingang – entspricht, der genehmigte Pavillon eine verträgliche Abstufung des Gebäudebestandes hin zur Priener Straße darstellen würde und der geplante Neubau oder die Aufstockung die Planung abriegelt sowie eine optische Barriere darstellt, wurde mit 18:0 Stimmen angenommen. elk

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