Bernau – Mit nur einer Gegenstimme votierte der Gemeinderat von Bernau für einen Standort für eine Hochfrequenzanlage im Osten Bernaus. Im Vorfeld hatte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) das Gremium daran erinnert, dass die Gemeinde schon im September 2023 bezüglich einer geplanten Errichtung einer Hochfrequenzanlage im Suchkreis „M1K16 Irschen-Süd“ angeschrieben wurde.
Gutachten und
rechtliche Vorgaben
Die „Vantage Towers AG“ (vormals Vodafone Towers Germany GmbH) als verantwortliche Firma für die Realisierung der Infrastruktur wurde damals mit der Information der Kommune beauftragt. Daraufhin hatte der Gemeinderat beschlossen, das Mitwirkungsangebot anzunehmen und in einem dialogischen Verfahren die Standortwahl von einem Sachverständigen mit einer vergleichenden Betrachtung begleiten zu lassen. Dieses Gutachten samt Untersuchungsergebnissen stellte Diplom-Ingenieur Hans Ulrich vom Münchner Ingenieurbüro „funktechanalyse.de“ dem Bernauer Gremium in einer Videoschalte vor. Dabei fasste er auch einige Punkte aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 zusammen.
Bezüglich des Versorgungsziels müssten Gemeinden beachten, dass ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht und dass die Nutzung quantitativ und qualitativ erkennbar zugenommen hat. Bezüglich der Grenzwerte heißt es da, dass Mobilfunkanlagen städtebauliche Auswirkungen haben, sodass sich Gemeinden mit der räumlichen Zuordnung befassen dürfen, was auch für Anlagen gilt, die den gesetzlichen Grenzwert unterschreiten. Aber: Gemeinden dürfen keine niedrigeren Grenzwerte festsetzen. Ulrich berichtete, dass er insgesamt fünf Varianten – in enger Abstimmung mit der Gemeinde – hinsichtlich Versorgungspegel, Immissionsvergleich sowie Flächen- und Kapazitätsversorgung untersucht habe. Schlussendlich seien die Varianten A03 (im Gewerbegebiet am Anger, zwischen Bahngleis und Straße) und A05 (Höhe Bahnübergang Richtung Rottau an der Gemeindegrenze zu Rottau) zu favorisieren, bilanzierte Ulrich.
Die Nachfragen aus den Reihen des Gemeinderates betrafen vornehmlich die Abdeckungskapazität der einzelnen Standorte, ließen aber mehrheitlich erkennen, dass man ebenfalls eine Variante im Innenbereich favorisiere.
„Wildwuchs“
verhindern
Sepp Genghammer (Bündnis 90/Die Grünen) hakte nach, wie es nach einem Beschluss weitergehe. Ein Mast wird kommen und alle anderen Mobilfunkbetreiber können sich dort einmieten. Man wolle aber „keinen Wildwuchs“ an Masten, sagte Geschäftsleiter Andreas Lukas. Bürgermeisterin Biebl-Daiber beendete die Debatte. Ihrem Beschlussvorschlag, wonach Variante A03 als zutreffender Standort für die Errichtung eines Mobilfunkmastes erachtet wird, folgte das Gremium mit 17 zu eins.