Befürchtungen von Kritikern sind unbegründet

von Redaktion

Zum Artikel „Wird der Hitzelsberg zum Spekulationsobjekt?“ (Lokalteil):

Wäre der Hitzelsberg nicht so besonders, gäbe es auch keine Diskussion über ihn. Jetzt wird das Szenario eines eventuellen Verkaufs beschworen: Das Areal könnte in die Hände gewinnorientierter Spekulanten geraten. Diese Befürchtung ist für mich aber nicht nachvollziehbar: Wer das Gelände heute erwirbt, übernimmt den bestehenden Gebäudebestand und die vorhandene Infrastruktur – und kein Baurecht für zusätzliche Chalets, Straßen, Tiefgaragen oder Ähnliches. Wiese bleibt Wiese, Wald bleibt Wald. Der Hitzelsberg ist keine beliebig verfügbare Entwicklungsfläche. Seine besondere landschaftliche und ökologische Bedeutung wurde in den vergangenen Jahren ausführlich diskutiert und von vielen Bürgern engagiert verteidigt (ein erfolgreicher Bürgerentscheid 2024 bestätigt das). Das Landratsamt Rosenheim hat den Hitzelsberg als „Geschützten Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen. Somit wird die besondere Bedeutung dieses einzigartigen Naturraums auch rechtlich anerkannt und geschützt. Aufgrund dessen besteht – Stand heute – eine klare Grenze für eine weitere bauliche Entwicklung. Der Bürgerentscheid war ein deutliches demokratisches Signal. Dass dieses Ergebnis von Gemeinde und Investor Herecon akzeptiert und umgesetzt wurde, stärkt unser Vertrauen in verbindliche Absprachen im Ort und ist heutzutage – leider – keineswegs mehr selbstverständlich. Der Hitzelsberg bleibt damit hoffentlich das, was viele in ihm sehen: ein wertvoller Natur- und Landschaftsraum, dessen Bedeutung weit über wirtschaftliche Interessen hinaus geht.

Dr. Gertrud Zacherl

Bernau

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