Marquartstein – Christine Leuthe ist empört. Dabei ärgert sie sich vor allem im Namen ihrer Eltern Ingrid und Franz Xaver Asböck aus Altenmarkt an der Alz. Die sind Ende Mai nach Marquartstein zur Hochplattenbahn gefahren, haben auf dem dortigen Parkplatz geparkt, Karten für den Sessellift gekauft und sind mit diesem nach oben gefahren.
Fehlende Bankverbindung
sorgt für Empörung
Nach dem Ausflug erklärte ein Lift-Mitarbeiter, dass sie als Benutzer des Lifts keine Parkgebühren zu zahlen bräuchten. Das steht auch so auf der Website der Hochplattenbahn. Der Mutter von Leuthe kam es komisch vor, „einfach durchzufahren“, obwohl die Ampel auf Rot war, aber sie verließen sich auf die Worte des Mitarbeiters. Rund zwei Wochen später segelte ein Brief der Parkgesellschaft „Parkingportal.eu“ bei den Asböcks ein, die Strafe: 40 Euro – zu zahlen bis zum 22. Juni. Ansonsten drohten Mehrkosten. Allerdings war in diesem Schreiben keine Bankverbindung angegeben, nur ein QR-Code und als andere Möglichkeit die Homepage. Auf der Homepage muss man Aktenzeichen und Passwort eingeben, kann aber nur mit einer onlinefähigen Kredit- oder Debitkarte bezahlen.
Das ärgert Leuthe: „Das ist natürlich für verschiedene Bürger, die nicht total onlineaffin sind, sehr schwierig, egal welchen Alters, das muss nicht unbedingt die ältere Generation sein.“ Ihre Mutter schrieb an die Gemeinde Marquartstein, erhielt aber nach einem Telefonat keine Rückmeldung mehr. Inzwischen sei das aber geklärt, wie der Marquartsteiner Bürgermeister Andreas Scheck bestätigt. Jedenfalls bezahlte Christine Leuthe die Summe der Strafe, da sie, im Gegensatz zu ihren 83 und 89 Jahre alten Eltern, eine onlinefähige Kreditkarte besitzt. Schlussendlich findet Leuthe es nicht kundenfreundlich von der Hochplattenbahn selbst und von dem Parkportal, da die Strafe nicht berechtigt gewesen sei.
Auf Anfrage der Redaktion äußern sich sowohl Andreas Scheck, der Bürgermeister von Marquartstein, als auch die Arivo GmbH. Sie erklären, dass die Gemeinde als Betreiber des Parkplatzes an der Hochplattenbahn über Gebühren, Regelungen und mögliche Kulanz entscheide.
Somit ist nur das kamerabasierte System für die Kennzeichenerfassung von der Firma Arivo. Anders als bei anderen Parkplätzen der Region, die oftmals stark in der Kritik stehen, da die Parkplatzbewirtschaftung ganz bei einer anderen Firma ist und das Geschäftsmodell auf Verstoßgebühren liegt.
48 Stunden Zeit
für Zahlung
Das System der Parkplatzbewirtschaftung an der Hochplattenbahn wurde Ende März in Betrieb genommen. Erst nach einer Eingewöhnungsphase von drei Wochen habe die Gemeinde mit der Verfolgung der Parkverstöße begonnen, so Scheck.
Beim Parkplatz an der Hochplattenbahn ist es so, dass eine Zahlung oder Entwertung des Tickets erst kurz vor der Ausfahrt am Parkautomaten erforderlich ist. Ein grünes Lichtsignal mache deutlich, ob der Parkvorgang bezahlt wurde oder kostenlos war, als Nutzende des Lifts. Ein rotes Lichtsignal weise darauf hin, dass eine Zahlung noch aussteht, erklären Scheck und die Arivo GmbH. Dieses Prinzip sei eine „gängige Praxis“, so die Arivo GmbH.
Nach der Ausfahrt habe der Autofahrer dann 48 Stunden Zeit, die ausstehenden Parkgebühren zu bezahlen. Wenn es Probleme gibt, kann sich der Kunde entweder bei der Gemeinde Marquartstein, der Seilbahn oder bei der Touristinfo melden. Erst wenn nach weiteren 24 Stunden keine Zahlung eingehe, werde die Nachverfolgung eingeleitet, heißt es vom Marquartsteiner Bürgermeister.
An diesem Punkt kommt die Arivo GmbH ins Spiel, die über die Plattform „Parkingportal.eu“ eine Halterabfrage durchführt und eine Zahlungsaufforderung inklusive einer Vertragsstrafe verschickt. Für die Nachverfolgung fielen Kosten an, so die Gemeinde, die durch die Vertragsstrafe von 35 Euro gedeckt werden müssen.
Scheck erklärt, dass es ihm und der Gemeinde ein Anliegen sei, dass die Nutzung des Parkplatzes für die Kunden so einfach wie möglich ist. So gebe es sowohl an der Einfahrt als auch auf dem Parkplatz an mehreren Stellen Schilder, welche die Kostenpflicht und die Funktionsweise erläutern. Außerdem werde an jeder Ausfahrt die Bedeutung des Lichtsignals erklärt.
Möglichkeit der
Überweisung soll kommen
Auch auf die Erstattungsmöglichkeit werde laut Bürgermeister Scheck an mehreren Stellen ausreichend hingewiesen. Zusätzlich würden die Mitarbeitenden der Seilbahn darauf hinweisen, dass das Parkticket vor dem Ausfahren des Parkplatzes am Automaten eingelöst werden muss. Das stehe sogar plakativ auf den Seilbahntickets.
Auf die Beschwerde von Christine Leuthe bezüglich der fehlenden Möglichkeit, eine Überweisung zu tätigen, geben die Arivo GmbH und der Marquartsteiner Bürgermeister Scheck zu, dass sich in den ersten Wochen Probleme gezeigt hätten. Aus diesem Grund sollen Verstöße demnächst auch per Lastschrifteinzug bei dem Onlineportal „Parkingportal.eu“ bezahlen können.