Brandschutz im Kinderhaus

von Redaktion

Garderoben-Umzug sorgt in Gstadt für viel Bürokratie

Gstadt – Der ursprünglich als Garderobe baurechtlich genehmigte Raum im Kellergeschoss des Kinderhauses St. Johannes in Gstadt am Chiemsee soll dauerhaft ein Nebenraum für die benachbarte Kindergartengruppe werden. Die Garderobe ist in das angrenzende Treppenhaus umgezogen. Doch was für die einen ein simpler Umzug ist, zieht für andere weitreichende Konsequenzen nach sich.

Brandschutz und
Bauantrag im Fokus

Gstadts Bürgermeister Bernhard Hainz informierte das Gremium in der jüngsten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft darüber, dass das Jugendamt Rosenheim eine Änderung der Betriebserlaubnis mit bau- und brandschutzrechtlicher Abklärung fordere. Dies bedeute wiederum, dass ein Bauantrag über eine Nutzungsänderung erforderlich werde. Derzeit laufe eine Vorprüfung durch ein Ingenieurbüro, das schon bei der ursprünglichen Planung mit an Bord gewesen sei. Denn auch wenn der Treppenraum mittels eines vernetzten Rauchmelders überwacht werde und eine Aufschaltung zur Leitstelle Rosenheim vorhanden sei, dürfe ein Rettungsweg durch das Treppenhaus nicht durch Einrichtungsgegenstände eingeschränkt werden.

Das Kinderhaus St. Johannes gelte, so Hainz abschließend, baurechtlich als Sonderbau, sodass darüber hinaus noch eine Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen für den Brandschutz erforderlich sei. Dies steht noch aus.

Einstimmiger Beschluss
des Gremiums

Da keine Nachfragen kamen, ließ Geschäftsleiter Thomas Wagner über das Vorhaben abstimmen. Einstimmig votierte das Gremium dafür, dass der Gemeinschaftsvorsitzende nach erfolgreicher Brandschutzvorprüfung die Aufträge zur Erstellung eines Bauantrags mit den notwendigen Anlagen und Prüfbescheinigungen erteilen und den Bauantrag beim Landratsamt einreichen soll.

Bauliche Maßnahmen wurden abgelehnt.

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