Grassau – Mehrfach haben die Marktgemeinde Anfragen hinsichtlich Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und auch Großbatteriespeichern erreicht. Wo aber sind diese Anlagen sinnvoll und wo sollten sie nicht realisiert werden? Dies ließ der Markt analysieren, und das Ergebnis wurde in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats bekannt gegeben.
Speicher in der Nähe
eines Umspannwerks
Der Bedarf an Strom wird in den nächsten Jahren weiter steigen und die Erzeugung von Ökostrom mittels Photovoltaikanlagen bleibt interessant, so auch der Bau von Freiflächen-PV-Anlagen. Diese sollten, so betonte Bürgermeister Stefan Kattari, nicht auf landwirtschaftlich wertvollen Böden realisiert werden.
Bei den Großbatteriespeichern gelten ebenfalls besondere Voraussetzungen für die Standortwahl. So sollten diese in der Nähe eines Umspannwerks liegen. Bei Energieüberschüssen – etwa tagsüber bei negativen Strompreisen – wird der Strom in den Speichern gelagert und dann verkauft, wenn er benötigt wird. Großbatteriespeicher kommen nur in den Gemeinden in Betracht, die auch ein Umspannwerk vorweisen können. Bei der Analyse sei es der Verwaltung wichtig gewesen, künftige Interessenten für den Bau solcher Anlagen präzise beraten zu können und Gebiete zu benennen, in denen ein Bau sinnvoll ist oder in denen derartige Vorhaben ausgeschlossen sind.
Sigrid Zeisel vom Büro „WGF Landschaftsarchitekten“ betonte, dass es sinnvoll sei, das gesamte Gebiet zu betrachten. Bezüglich der Freiflächen-PV-Anlagen könne auf Vorarbeiten zurückgegriffen werden, sei es vom Landschafts- oder Weißflächenplan des Ökomodells Achental. In einem Korridor entlang von Autobahnen und Bundesbahnen seien Freiflächen-PV-Anlagen zulässig, teils genehmigungsfrei, und gelten als privilegiert. In Grassau greife dies jedoch nicht, da sich entlang der Bahnstrecke ein Naturschutzgebiet befindet. Einige Gebiete wurden als ungeeignet gekennzeichnet. Bei anderen Gebieten, so Zeisel, könne dies nicht pauschal gesagt werden. Dies treffe auf die Kennzeichnung der Räume mit Beschränkungen zu. Als geeignet werden große Parkflächen angesehen. Ungeeignet hingegen sind Schutzgebiete wie Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), Vogelschutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope und hochwassergefährdete Bereiche. Bei den Almen komme zudem der Aspekt des Landschaftsbildes und dessen Wirkung hinzu. Ausgeschlossen sind Freiflächen-PV-Anlagen auch in Wasserschutzgebieten der Zone eins. In den Plan mit aufgenommen wurden zudem landwirtschaftlich gut nutzbare Ertragsflächen. Geeignete Flächen werden in den Karten ausgewiesen.
Ähnliches berichtete die Landschaftsarchitektin zu den Großbatteriespeichern. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Großbatteriespeicher gelten dieselben Ausschlusskriterien. Auch Batteriespeicher sind privilegiert und genehmigungsfrei. Ob die Anlage jedoch rentabel funktioniere, müsse der Betreiber wissen. In einem Umkreis von einem Kilometer um ein Umspannwerk sei dies noch möglich. Eigentlich sollte sich ein Speicher jedoch in einem Radius von 200 Metern um ein Umspannwerk ansiedeln, um wirtschaftlich zu arbeiten. In Wohngebieten seien diese ebenso ausgeschlossen wie in Hochwassergebieten mit einem extremen Hochwasserabfluss (HQ extrem). Zu beachten seien der Lärmschutz sowie eine gute gestalterische Lösung, damit das Bauwerk in das Ortsbild passe, und auch der Brandschutz müsse nachgewiesen werden. Zu berücksichtigen seien zudem das Baurecht und die Gebietsart. Gebaut werden sollte nur auf minderwertigen Böden.
Einverständnis der
Gemeinde entscheidend
Zum Prozedere erklärte der Rathauschef, dass sich der Projektentwickler das Einverständnis der Gemeinde holen müsse und erst dann den Energieversorger kontaktieren könne. Beim Grassauer Umspannwerk, das nur für das Achental ausgelegt ist, sei die zur Verfügung stehende Strommenge jedoch begrenzt. Es könne sein, dass die Strommenge für einen Großbatteriespeicher nicht ausreichte. Überflüssiger Strom werde in der Batterie gespeichert. Werde dann Strom im Netz benötigt, gebe der Speicher diesen ab und verkaufe ihn. Je kürzer die Leitungen zum Umspannwerk seien, desto rentabler arbeite der Speicher.
Einstimmig votierte der Rat für die Standortanalyse, die künftig bei der Beratung von Investoren und Interessenten derartiger Anlagen herangezogen werden kann. Dies bedeute, so betonte der Rathauschef, keinen Automatismus. Zulässige Anfragen würden im Marktgemeinderat diskutiert.