Reit im Winkl – Das Anwesen Tiroler Straße 45 soll abgerissen und ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Die Wohnungen sollen als Personalwohnungen für den örtlichen Bedarf genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, hat der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung einen Planentwurf des Bebauungsplans „Tiroler Straße 45, 47“ genehmigt und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zudem ist es unter anderem um einen Bauantrag und um die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses gegangen.
Frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit
Um den erwähnten Bebauungsplan realisieren zu können, war zunächst die vorbereitende Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Die Darstellung darin lautet nun „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Personalwohnen“.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Zum Bebauungsplan erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU), der Gemeinderat habe bezüglich der Überplanung der Grundstücke Tiroler Straße 45 und 47 bereits im September 2024 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Anwesen Tiroler Straße 45 solle abgerissen und an der Stelle ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Die Wohnungen sollten als Personalwohnungen für den örtlichen Bedarf genutzt werden. Das Anwesen Tiroler Straße 47 werde lediglich bestandsüberplant, hier solle keine Änderung stattfinden. Aus ortsplanerischen Gründen sei jedoch dieses Anwesen miteinzubeziehen.
Der Rat genehmigte einstimmig den vorliegenden Planentwurf des Bebauungsplans „Tiroler Straße 45, 47“. Auch hier wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Von der Besitzerin eines Anwesens am Schmiedweg lag ein Bauantrag auf Verlängerung und Anpassung des Garagendaches vom Pultdach zum Giebeldach vor. Der Grund für den Antrag war, dass bei Verwirklichung des Vorhabens auf einen weiteren freistehenden, verfahrensfreien Carport verzichtet werden könne. Die Verwaltung sei der Ansicht, dass es sich um eine gute Lösung handele, versicherte Bürgermeister Matthias Schlechter. Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts war bisher geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern bestehe. Da der Vorsitzende allerdings aus den Reihen der sieben Gemeinderatsmitglieder zu bestimmen sei, bedurfte es einer Anpassung der Satzung. Somit beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Änderung der Satzung dahingehend, dass der Gemeinderat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sieben Mitgliedern, bestellt.
Zum Vorsitzenden dieses Ausschusses bestimmte der Gemeinderat einstimmig Hannes Heigenhauser von der Wählergruppe RiW.WIR.Gemeinsam und zum Stellvertreter Andreas Mühlberger (Freie Wähler).
Behandelt wurde in der Sitzung auch eine von RiW.WIR.Gemeinsam gestellte Anfrage zur Umsetzung des „Bauturbo“. Da wurde die Frage nach dem Verfahrensablauf gestellt, wenn bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag eingeht, für den die Anwendung des Bauturbo infrage kommt. Bürgermeister Matthias Schlechter gab zur Auskunft, dass ein solcher Antrag im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt werde. Sollte die Gemeinde innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Stellungnahme abgeben, gelte die Zustimmung als erteilt. Auf eine weiter gestellte Frage antwortete Schlechter, dass derzeit ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses vorliege, der noch vor Ablauf der dreimonatigen Frist behandelt werde.
Gedanken über
den „Bauturbo“
Welche derzeit laufenden Bauleitplanverfahren nach Einschätzung der Verwaltung von den neuen Regelungen betroffen sein könnten, lautete eine letzte Frage. Dies verneinte der Bürgermeister. Künftige derartige Vorhaben, die mehr als drei Wohneinheiten vorsähen, würden aber zunächst einmal gegen die Festsetzungen der Fremdenverkehrssatzung verstoßen. Natürlich sei dies möglich, das werde aber jeweils einen Bezugsfall schaffen und könne schwerlich ähnlich gelagerte Vorhaben verhindern.