Grünes Licht für Seniorenquartier

von Redaktion

Gemeinderat Chieming stimmt Bauantrag einstimmig zu

Chieming In der jüngsten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21. Juli, hat der Gemeinderat einhellig dem Bauantrag auf Neubau eines Senioren- und Pflegequartiers auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 in Chieming zugestimmt.

Brandschutz
berücksichtigt

„Der Gemeinderat stellt fest, dass die gegenüber dem Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen brandschutzrechtlich bedingt und untergeordnet sind und die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‚Seniorenzentrum Chieming‘ zugrunde liegende Planung im Wesentlichen nicht verändern. Eine Änderung des Durchführungsvertrages oder des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst“, hieß es in der Beschlussfassung. Und weiter: Einer Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Chieming“ bezüglich Überschreitung der Baugrenzen durch die Außentreppen, der Balkone, der Luftwärmepumpen, der Mülleinhausung, der Fahrradbox und der Fertiggarage für den Elektro-Hausanschlussraum werde zugestimmt. Bürgermeister Stefan Reichelt erklärte, dass sich gegenüber dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom Januar im eingereichten Bauantrag einzelne Änderungen ergeben hätten. Diese beträfen insbesondere die Ausbildung der Fluchttreppen an der Ostfassade von Haus A und an der Westfassade von Haus B, den Zwischenbau über alle Geschosse, den Elektro-Hausanschlussraum in einer Fertiggarage sowie Änderungen bei Balkonen und Gauben. Nach Angaben des Planers seien die Änderungen im Wesentlichen durch brandschutzrechtliche Anforderungen veranlasst, führte Reichelt weiter aus. Dies gelte insbesondere für die Anpassungen der Fluchttreppen sowie für die Ausbildung des Zwischenbaus über alle Geschosse zur Sicherstellung der Fluchtwege. Soweit weitere Änderungen bei Balkonen und Gauben vorgesehen seien, handle es sich nach Auffassung der Gemeinde um untergeordnete Anpassungen, die vor allem der Wohnqualität und Belichtung dienten.

„Die Gemeinde bewertet diese Änderungen insgesamt als unwesentlich im Hinblick auf die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrunde liegende Planung. Die Grundkonzeption des Vorhabens bleibt unberührt. Insbesondere werden Art und Maß der baulichen Nutzung, die Zweckbestimmung des Vorhabens als Senioren- und Pflegequartier sowie das städtebauliche Gesamtkonzept im Wesentlichen nicht verändert. Das zusätzlich vorgesehene Geschoss im Zwischenbau bewegt sich innerhalb der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Auch hierdurch wird keine wesentliche Änderung des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrunde liegenden Vorhabens bewirkt“, so Reichelt. Eine Änderung des Durchführungsvertrages oder des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sei aus Sicht der Gemeinde daher nicht erforderlich. Die beantragten Abweichungen könnten im Rahmen des Bauantragsverfahrens behandelt werden.

Überschreitung
unwesentlich

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenzentrum Chieming“ setzt Baugrenzen fest. Die geplanten Außentreppen, die Balkone, die Luftwärmepumpen, die Mülleinhausung, die Fahrradbox und die Fertiggarage für den Elektro-Hausanschlussraum liegen teilweise außerhalb der Baugrenzen. Insoweit ist für die Überschreitung der Baugrenzen von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Befreiung erforderlich.

Nach Auffassung der Gemeinde handelt es sich um eine städtebaulich vertretbare und untergeordnete Abweichung, durch die die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

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