Schneizlreuth/Traunstein – Im Prozess gegen einen 37-jährigen Bundespolizisten ist am gestrigen Donnerstag das Urteil gefallen: Amtsrichterin Barbara Dallmayer hat den Mann wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Nach einem Ausflug zum Ruhpoldinger Biathlon hat er eine ehemalige Kollegin (26) im Hotel in Schneizlreuth vergewaltigt. Passiert ist alles in der Nacht auf den 12. Januar 2024. Verurteilt wurde der Polizist jetzt zu elf Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem muss er eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen. Außerdem hat er auch die Gerichtskosten der Ex-Kollegen zu begleichen. Der Angeklagte, wohnhaft in der Nähe von Landshut, war als Gruppenleiter der Vorgesetzte der 26-Jährigen. Stationiert war der Verurteilte am Münchner Flughafen, die Frau ließ sich inzwischen nach Sachsen versetzen. Insgesamt acht Bundespolizisten waren es, die zum Biathlon nach Ruhpolding fuhren. Danach sei noch ordentlich getrunken worden – „getorkelt und gelallt“ habe der Angeklagte laut Zeugenaussagen. Im Hotelzimmer legte sich die Frau schließlich schlafen, als ihr Kollege beim Zähneputzen war.
Bei der Vernehmung der Frau wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, aber Richterin Dallmayer zitierte sie in der Urteilsbegründung: „Ich bin aufgewacht und hatte starke Schmerzen. Dann hab‘ ich gemerkt, dass jemand mit den Fingern in mich eindringt. Ich war in Schockstarre. Dann habe ich mich umgedreht und er hatte seinen Penis schon in der Hand“, so die 26-Jährige. Vermutlich wollte der Angeklagte auch noch den vaginalen Geschlechtsverkehr durchführen. „Ich hab ihn dann geboxt, dann war Ruhe“, zitierte die Richterin die Frau.
„Er hat es einfach
abgestritten“
Weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person wollte der Bundespolizist etwas sagen. Seine Verteidiger, Sarah Stolle und Alexander Betz, versuchten dagegen, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Zweifel zu ziehen. Sie forderten einen Freispruch, Staatsanwältin Sophie Schützwohl plädierte auf drei Jahre Gefängnis. „Die Aussagen der Geschädigten waren immer konstant: bei der Polizei, vor Gericht und auch gegenüber Dritten oder bei der Gleichstellungsbeauftragten der Polizei“, so Richterin Barbara Dallmayer. Die Frau habe auch keinen Belastungseifer gezeigt und sei vielmehr von Kollegen überredet worden, Anzeige zu erstatten. Ihre Aussage sei „voll glaubhaft“, meinte die Richterin.
Die junge Polizistin versuchte nach der Tat, den Angeklagten zur Rede zu stellen. Außerhalb des Dienstes, auf einem Parkplatz: „Er hat es einfach abgestritten“, berichtete die Gleichstellungsbeauftragte der Polizei im Zeugenstand. Laut ihrem Rechtsbeistand Jürgen Lietz gehe es der 26-Jährigen noch immer „wahnsinnig schlecht“. Tatsächlich scheint die Frau bei der Flughafen-Bundespolizei mehrmals von sexuellen Übergriffen betroffen gewesen zu sein. Von einem Klaps auf den Po oder einem Griff unter ihr T-Shirt war im Prozess die Rede. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung wollen eine Berufung gegen das Urteil „intensiv prüfen“.
Xaver Eichstädter