Häftling greift JVA-Beamtin an

von Redaktion

Ein 68-jähriger Serientäter mit 27 Vorstrafen hat in der Justizvollzugsanstalt Bernau eine Beamtin attackiert. Nun stand er erneut vor Gericht. Trotz geringer Verletzungen des Opfers verurteilte die Richterin den Mann zu einem weiteren Jahr Haft. Eine positive Sozialprognose sah das Gericht nicht mehr.

Bernau/Rosenheim – Als der 68-jährige Deutsch-Russe 1996 aus Kasachstan nach Deutschland umsiedelte, war er bereits ein 38-jähriger Alkoholiker. Er machte von sich aus keinerlei Versuch, von der Krankheit loszukommen. Vielmehr versuchte er sich als Bauhelfer durchzuschlagen, was ihm wegen seiner Alkoholsucht immer wieder misslang. Das wiederum verleitete ihn in der Folge zu einer Vielzahl von Diebstählen.

Geschlossene
Suchttherapie gescheitert

Ab 2002 kam es zu neun Straftaten, was dazu führte, dass er vom Gericht zu einer geschlossenen Suchttherapie verurteilt wurde. Diese Chance vermochte er leider nicht zu nutzen. Wegen Rückfälligkeit wurde die Therapie abgebrochen. Nachdem dies von Gerichts wegen dreimal versucht, jedoch ebenso oft misslungen war, resignierte die Justiz und schickte ihn jedes Mal nur noch hinter Gitter.

Sage und schreibe 27 Verurteilungen – nahezu ausschließlich wegen Diebstahls und Vollrauschs – wies das Bundeszentralregister für den Angeklagten aus. Geradezu folgerichtig war es eine Straftat in der Justizvollzugsanstalt Bernau, derentwegen der Mann sich nun zum 28. Mal vor Gericht befand.

Angriff in der
Justizvollzugsanstalt

Die Vorführbeamten brachten einen grauhaarigen, bärtigen Greis in den Verhandlungsraum, bei dem man sich vom Ansehen her kaum vorstellen konnte, dass er einer gefährlichen Körperverletzung gegen eine Justizbeamtin fähig sein könnte. Jedoch genau das war der Vorwurf.

Im November 2025 gegen 17 Uhr provozierte er zunächst die Beamtin in der Kontroll-Glaskabine, indem er den Einwurf-Briefkasten für Strafgefangene ab- und mitnehmen wollte. Die Beamtin kam aus der Kabine, um ihm den Postkasten wieder abzunehmen. Unvermittelt schlug er mit mehreren Fausthieben auf die Vollzugsbeamtin ein.

Vertreten von dem Strafverteidiger Rechtsanwalt Rafael Botor, weigerte sich der Mann, irgendetwas dazu auszusagen. Die Beamtin beschrieb als Tatopferzeugin den Vorfall, erklärte aber, dass sie so gut wie keinerlei Verletzungen davongetragen hatte. Sie erklärte jedoch, dass sie als Folge dieser Attacke mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte und nun nur eingeschränkt ihren Dienst tun könne.

Der vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachterin verweigerte der Angeklagte jegliche Untersuchung, sodass diese nur nach Aktenlage und gemäß den Zeugenaussagen ein Gutachten fertigen konnte. Da der Angeklagte in der JVA keinerlei Alkohol zu sich nahm und auch dessen psychische Situation ohne Befund sei, könne hier von einer eingeschränkten oder gar völligen Schuldunfähigkeit keine Rede sein.

So erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass die Schuld des Angeklagten erwiesen sei, wenn auch das Motiv der Tat völlig im Dunkeln bliebe. Angesichts der Vielzahl an Verurteilungen und der Tatsache, dass jede Straftat hinter Gittern noch strenger geahndet werden müsse, habe hier eine Strafe von 18 Monaten Haft zu erfolgen. Von einer Aussetzung zur Bewährung könne keine Rede sein.

Plädoyers und
Urteilsverkündung

Der Verteidiger versuchte deutlich zu machen, dass es hier keinerlei Motivation zu einer solchen Straftat gäbe. Es gäbe keinerlei Videobeweis und so müsse es einen Freispruch geben. Sofern das Gericht aber zu einem Schuldspruch käme, so könne es bei den äußerst geringen Schäden nur eine Strafe am untersten Rand sein. Maximal vier Monate Haft seien hier auszuwerfen. Was die Sozialprognose angehe, so könne er hier wohl keine Argumente finden.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Albrecht befand ihn für schuldig. Zu glaubhaft seien die Zeugenaussagen gewesen. Nachdem das Tatopfer die Schläge eher als milde beschrieben habe, könne das Urteil nicht auf „gefährliche“, sondern nur auf einfache Körperverletzung lauten. Weil der Verurteilte aber bereits viele Male hinter Gittern gewesen sei und hätte wissen müssen, welche Folgen ein solches Verhalten nach sich zieht, lautete das Urteil zwölf Monate Haft. Für eine Bewährung gäbe es tatsächlich keinerlei Argumente. Der Mann sei hinter Gittern wohl am besten aufgehoben.

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