Breitbrunn – In der Verwaltung im Breitbrunner Rathaus beschäftigt sich Daniela Kollert schon seit vielen Wochen mit einem wichtigen Thema, der Ermittlung des Kurbeitrags, der Pauschale und vor allem mit der Festlegung beziehungsweise der Einführung des Fremdenverkehrsbeitrags in der Gemeinde.
Ein Defizit
von 131.000 Euro
Bereits im Herbst 2025 befasste sich der „alte“ Gemeinderat mit dem Thema, brachte es auf den Weg und die Verwaltung stellte es dem neu gewählten Kommunalparlament in der Juni-Sitzung nochmals vor. Letztlich geht es um die Deckung eines Fehlbetrags von 131.000 Euro im Bereich des Fremdenverkehrs.
„Es gefällt mir sehr gut“, sagte Daniela Kollert bei ihrem ersten offiziellen Auftritt in der öffentlichen Sitzung, als es um einen „ihrer“ Tagesordnungspunkte ging. Denn seit vielen Wochen dreht sich in ihrer neuen Arbeitsstelle in der Verwaltung im Breitbrunner Rathaus genau alles um die Themen. Sie erinnerte daran, dass der Rat bereits im Oktober 2025 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefällt habe und die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen dem neuen Gremium im Juni erläutert worden seien. Für die aktuelle Sitzung sei den Räten die entsprechende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Breitbrunn übermittelt worden, so Kollert.
Gemeinde investiert
in den Fremdenverkehr
In der Juni-Sitzung war durch die überarbeitete Kalkulation auf den ungedeckten Aufwand in Höhe von 131.000 Euro im Bereich Fremdenverkehr bereits hingewiesen worden. Der Hintergrund: Die Gemeinde investiere jährlich erhebliche Mittel in die touristische Infrastruktur und in die entsprechenden Angebote, von denen Gäste und auch die örtlichen Betriebe profitierten. Durch den Kurbeitrag, den die Gäste entrichteten, werde davon ein Teil gegenfinanziert. Mit der jetzt beschlossenen Erhöhung dieses Betrags von 1,50 Euro auf zwei Euro steigt dieser Anteil von 52.000 Euro auf 69.300 Euro. Doch der mögliche ungedeckte Fehlbetrag beziffert sich dann trotzdem noch auf 61.700 Euro.
Neben der Erhöhung des Kurbeitrags einigte sich das Gremium daher auch darauf, die jährliche Pauschale von 45 Euro auf 60 Euro anzuheben. Die neu beschlossene Satzung soll mit den neuen Beitragssätzen am Freitag (1. Januar 2027) in Kraft treten, so die einhellige Meinung des Gemeinderats. Kämmerer Karl-Heinz Heitauer hatte zuvor auf die Meldescheine verwiesen, die als Erhebungsgrundlage dienten. Diese Fragebögen sind von der Gemeinde verschickt worden und sollen bis 9. September zurückgeschickt werden. Sabine Huber (Breitbrunner Liste) erkundigte sich nach den Fragestellungen auf diesen Bögen. Heitauer erläuterte, dass „ein Erholungszweck dahinterstecken muss“.