chiemgau

Geh- und Radweg kommt nicht

von Redaktion

Rimsting/Breitbrunn – Der Landkreis baut keinen Geh- und Radweg an der Kreisstraße von Rimsting über Stetten zum Langbürgner und Stettner See sowie weiter bis nach Westerhausen. Die Tiefbauabteilung des Landratsamtes in Rosenheim hat dieser Tage die beiden Gemeinden Breitbrunn und Rimsting davon unterrichtet, dass sie nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises wegen der vielfältigen negativen Auswirkungen auf das Gebiet und den zu erwartenden hohen Kosten diese Maßnahme nicht weiter verfolgen könne. Die Gemeinderäte von Rimsting und Breitbrunn nahmen das Schreiben ohne Kommentar zu Kenntnis. Das Gremium in Rimsting hatte immer wieder den Bau eines Geh- und Radweges zum Langbürgner und Stettner See beantragt. Leitender Baudirektor Gerhard Kippes schreibt den Gemeinden, dass aus Sicht des Naturschutzes dieses Vorhaben wegen der hohen Sensibilität des Langbürgner und des Stettner Sees sowie der betroffenen Schutzgebiete äußerst kritisch zu bewerten sei. Es stehe im Widerspruch zum Pflege- und Entwicklungsplan des Naturschutzgebietes Eggstätt-Hemhofer Seenplatte mit seinem wertvollen Artenreichtum und seiner ökologischen Wertigkeit. Wegen der bereits bestehenden großen Belastung durch den hohen Lkw-Verkehr und seinen Gefahren für die Umwelt wie beispielsweise Gefahrenguttransporte sowie der intensiven Erholungsnutzung fordere die Zukunftsplanung eine Beruhigung des Gebietes. Die Errichtung eines neuen straßenbegleitenden Radweges würde diese Trasse stattdessen jedoch noch verfestigen und somit die bestehende Verkehrsbelastung noch verstärken. Kippes erwähnte ferner, dass eine abschnittsweise notwendige Verlegung der Kreisstraße wegen des Geh- und Radweges notwendig wäre. Sie würde, wegen des vorhandenen schlechten Untergrundes, einen großflächigen Bodenaustausch erfordere, der dann die Hydrogeologie des Gebietes beeinträchtigen und nicht zuletzt zu hohen Baukosten führen würde. Aufgrund einer Grünfläche zwischen Kreisstraße und Radweg von zwei Metern, des Radweges von 2,50 Meter, des Banketts mit 50 Zentimetern und der bewegten Topografie würden die bau- und anlagenbedingten Eingriffe in die angrenzenden Lebensräume weit über die Wege- und Straßenflächen hinaus in das sensible Gebiet hineinreichen. Der Flächenbedarf wäre sehr hoch, so der Baudirektor. Kippes machte darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung des Vorhabens einer Befreiung von der Naturschutzverordnung und einer Ausnahme von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes erfordern würde. Diese könnte aber nur erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des allgemeinen Wohles die Befreiung erfordere. Sie wären nachvollziehbar nachzuweisen. Die Voraussetzungen, so Kippes, dürften aufgrund der Fakten jedoch aber nicht vorliegen. th

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