München – Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht in den vergangenen Wochen mehr als ein Dutzend Befangenheitsanträge abgelehnt. Nach zwei wochenlangen Unterbrechungen teilte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag mit, dass auch der letzte noch ausstehende Antrag gegen ihn und weitere Richter zurückgewiesen worden sei. Diese Nachricht habe er unmittelbar vor Sitzungsbeginn erhalten.
Dennoch begannen die mit Spannung erwarteten Nebenklage-Plädoyers zunächst nicht – weil das Gericht Dokumente verlesen lassen wollte und es auch darüber juristischen Streit gab. Seit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft müssen die Hinterbliebenen der zehn Mordopfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und die Verletzten zweier Bombenanschläge in Köln auf das Wort für ihre Plädoyers warten. Seit mehr als einem Monat verzögern die Befangenheitsanträge den Fortgang des Verfahrens.
Den Anwälten der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. gelang es aber nicht, das Verfahren wegen auslaufender Fristen in Gefahr zu bringen – der Prozess darf in der Regel nur drei Wochen unterbrochen werden. E.s Anwalt kündigte an, mit seinem Mandanten über mögliche Konsequenzen aus den abgelehnten Befangenheitsanträgen zu sprechen. Hauptangeklagte in dem seit viereinhalb Jahren laufenden Verfahren ist die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft hat für sie die höchstmögliche Strafe verlangt: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.